Quantcast
Channel: Drogerie
Viewing all 255 articles
Browse latest View live

Strafrechtsprofessoren fordern: Legalize it!

$
0
0

Am Montag, 16. Dezember 2013, veröffentlichte die Frankfurter Allgemeine in ihrem Feuilleton einen Artikel von Oliver Tolmein unter dem Titel „Drogenfreigabe – Auch Ernst Jünger würde sich freuen“. Zu Beginn des Artikels heißt es wörtlich: „Drogenkonsum ist bei uns strafbar. Fast vierzig Prozent aller deutschen Strafrechtsprofessoren erklären diese Konzept jetzt als „gescheitert, sozialschädlich, unökonomisch“. Sie fordern: Legalize it!

Nicht wahr ist die Feststellung, dass der Drogenkonsum bei uns (in Deutschland) strafbar ist. Der Erwerb und Besitz diverser Drogen ist in Deutschland strafbewehrt, der Konsum selbst ist in Deutschland – im Gegensatz zur Schweiz – nicht verboten und kann aus verfassungsrechtlichen Gründen auch nicht verboten werden. Wahr hingegen ist die Feststellung, dass das Konzept der Verbotspolitik „gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch“ ist. Mit dieser Einsicht sind die Strafrechtsprofessoren in guter Gesellschaft mit der Weltkommission für Drogenpolitik (Global Commission on Drug Policy), die in ihrem Bericht vom Juni 2011 feststellten: „Der weltweite Krieg gegen die Drogen ist gescheitert, mit verheerenden Folgen für die Menschen und Gesellschaften rund um den Globus. 50 Jahre, nachdem die Vereinten Nationen das Einheits-Übereinkommen über die Betäubungsmittel initiiert haben, und 40 Jahre, nachdem die US-Regierung unter Präsident Nixon den Krieg gegen die Drogen ausgerufen hat, besteht in der nationalen und weltweiten Drogenpolitik dringender Bedarf nach grundlegenden Reformen.

Mitwirkende an diesem Bericht waren u.a.: Kofi Annan, ehemaliger Generalsekretär der Vereinten Nationen; Louise Arbour, ehemalige UN-Hochkommissarin für Menschenrechte; Javier Solana, ehemaliger Generalsekretär für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und Ruth Dreifuss, ehemalige Bundespräsidentin der Schweiz und Vorsteherin der Eidgenössischen Departements des Innern.

Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und –professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

In der von mehr als 100 Strafrechtsprofessorinnen und –professoren unterzeichneten Resolution wird die Einsetzung einer Enquête-Kommission zur Evaluierung der Drogenpolitik gefordert. Von der Notwendigkeit einer Überprüfung der Wirksamkeit des Betäubungsmittelgesetzes sind die Unterzeichnenden überzeugt und wollen den Gesetzgeber auf die unbeabsichtigten schädlichen Nebenwirkungen und Folgen der Kriminalisierung bestimmter Drogen aufmerksam machen. Sie wollen das Parlament anregen, bezüglich dieser Thematik seinem verfassungsrechtlichen Auftrag im Allgemeinen und den wissenschaftlich begründeten Prinzipien von Strafgesetzgebung und Kriminalpolitik im Besonderen durch die Einrichtung einer Enquête-Kommission Rechnung zu tragen. Sowohl aus strafrechtswissenschaftlicher Sicht als auch aufgrund empirischer Forschungsergebnisse besteht die dringende Notwendigkeit, die Geeignetheit, Erforderlichkeit und normative Angemessenheit des Betäubungsmittelstrafrechts zu überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge zu Gesetzesänderungen aus solcher Evaluation abzuleiten.

Im Fazit der Resolution heißt es, dass der Staat die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen dürfe. Es sei deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik unvoreingenommen wissenschaftlich zu überprüfen. Wörtlich heit es dann weiter: „Als Kriminalwissenschaftler fühlen wir uns in besonderem Maße verantwortlich für die Einhaltung strafrechtstheoretischer Prinzipien und für die Zurückhaltung des Staates in der Anwendung der ultima ratio gesellschaftlicher Steuerung. Deshalb appellieren wir an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, nicht nur dem Fraktionszwang zu folgen, sondern auch ihrer individuellen Verantwortung.

Bei dieser Resolution an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages handelt es sich nicht um eine Petition. So schrieb Prof. Dr. Lorenz Böllinger, Sprecher der Resolution,  an den Autoren dieses Artikels am 2. Januar 2014 im Wortlaut: „Durch Herrn Wenzel, einen ehemaligen (ca. 2001) wissenschaftlichen Mitarbeiter, wurde die vom Schildower Kreis initiierte Resolution deutscher Strafrechtsprofessoren eigenmächtig und ohne Autorisierung als Petition an den Bundestag eingereicht. Dies beschädigt die eigentliche Zwecksetzung der Resolution. Es geht nämlich um die Überzeugung von Bundestag-Abgeordneten, aus dem Parlament heraus eine Enquête-Kommission zu beantragen. Wenn – bisher – 25% der Abgeordneten dies beantragen (kein Fraktionszwang!), muss eine solche Kommission eingerichtet werden, welche dann gründliche Anhörungen von Experten durchführen muss, und zwar zur gesamten Drogenpolitik. Diese ureigenste Initiative und Aktivität des Parlaments muss von innen kommen, nicht durch eine Petition von außen gleichsam aufgedrängt. Wir agieren da mit verschiedenen Strategien und man sollte die nicht vermischen. Außerdem kriege ich Probleme mit den Resolutionsunterzeichnern, die mir vorwerfen, fahrlässig mit ihren Unterschriften umgegangen zu sein. Es kann passieren, dass die ganze Sache daran scheitert. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dies auf Ihrer Homepage vermitteln könnten.

Petition: Deutschlandweite Legalisierung von Cannabis unter staatlicher Kontrolle

Ziel dieser Petition, die von Andreas Unger iniziiert und am Jahreswechsel bereits von mehr als 30.000 Personen gezeichnet wurde, ist eine deutschlandweite Legalisierung von Cannabis und dessen Produkte. Dies gilt sowohl für dessen alltäglichen Konsum als auch für den medizinischen Einsatz. Gefordert wird, dass in ganz Deutschland eine einheitliche Regelung gefunden wird, die den Erwerb von Cannabis für jede Person ab 18 Jahren erlaubt und den Anbau sowie den Verkauf in staatlich zertifizierten Unternehmen regelt. Es geht dabei nicht um Probeprojekte in einzelnen Städte oder vom Staat bzw. Gemeinden finanzierte Projekte oder Projekte für bestimmte Vereine oder Clubs, wie in der letzten Zeit häufiger gefordert wurde, sondern es geht um die generelle und einheitliche Legalisierung in ganz Deutschland.

Auch wenn die Petition recht holprig formuliert ist und Cannabis Social Clubs keine Erwähnung finden, so weist sie doch in die richtige Richtung. Sicher ist die folgende Forderung in der Petition fragwürdig: „Auch sollte der private Anbau weiter Verboten sein ebenfalls wie der Ex- und Import. Nur so kann eine Qualität gesichert werden.“ Vernünftig ist jedoch die Forderung, dass der Anbau in staatlich zertifizierten Unternehmen erfolgen sollte und auch der Handel in staatlich zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden sollte. Nur so könne der THC und CBD Gehalt genau bestimmt werden und sichergestellt werden, dass keine Verunreinigungen enthalten sind. Cannabis Social Clubs müssten somit gemäß dieser Petition staatlich zertifizierte Unternehmen sein, also einem staatlich vorgegebenen Kriterienkatalog entsprechen und einem Kontrollmechanismus unterliegen.

Auch wenn die Petition gewisse Mängel aufweist und zudem auch mehrere Rechtschreibfehler enthält – ja nicht jeder, der sich politisch engagiert, ist Akademiker –, kann man jedoch mit seiner Unterzeichnung kundtun, dass man prinzipiell für eine Legalisierung von Cannabis ist. Die Petition flankiert jedenfalls die Resolution deutscher Strafrechtsprofessorinnen und –professoren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages umso besser, je mehr Leute die Petition unterzeichnen.

Zur Petition hier klicken
Zur Fratzenbuchseite der Petition hier klicken

Mehr zum Thema:

Lorenz Böllinger: Die gesellschaftliche Drogenphobie
Lorenz Böllinger: Über die Amoral der Extase
Encod: Manifest für eine sichere und gesunde Drogenpolitik

flattr this!


Weniger Verkehrstote dank Medizinalhanf

$
0
0

Die National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) ist die zivile US-Bundesbehörde für Straßen- und Fahrzeugsicherheit. Die Behörde ist im Geschäftsbereich des Verkehrsministeriums der Vereinigten Staaten angesiedelt und veröffentlicht die amtlichen Zahlen von Verkehrsunfällen und ihren Ursachen für alle Bundesstaaten in den USA.

Kalifornien ist mit 38 Millionen Einwohner der bevölkerungsreichste Bundesstaat der USA und hat 1996 als erster Bundesstaat die Abgabe von Cannabis als Medizin legalisiert. Gemäß den NHTSA-Daten für Kalifornien wurden im Jahr 2012 in Kalifornien 7,51 Verkehrstote pro 100.000 Einwohner registriert. Das waren 30% weniger als im US-Bundesdurchschnitt mit 10,69 Verkehrstoten pro 100.000 Einwohner. Die Zahl der Verkehrstoten bedingt durch Alkoholkonsum (Blutalkoholgehalt größer als 0,8 Promille) lag sogar um 36% niedriger als im Bundesdurchschnitt.

Noch bessere Daten wurden aus dem Bundesstaat Washington – ebenfalls an der Westküste der USA gelegen – mitgeteilt. Dieser Staat hat 1998 Regelungen für Cannabis als Medizin eingeführt und dort gab es 6,44 Verkehrstote pro 100.000 Einwohner. Das waren 40% weniger als im US-Bundesdurchschnitt.

Bis zum Jahr 2000 haben acht Bundesstaaten Regelungen für Cannabis als Medizin eingeführt. In allen diesen Bundesstaaten (außer Maine) lag im Jahr 2010 die Zahl der Verkehrstoten niedriger als im Bundesdurchschnitt, wie aus der folgenden Grafik ersichtlich ist.

Verkehrstote im Jahr 2010 pro 100.000 Einwohner für die US-Bundesstaaten, die vor der Jahrtausendwende Regelungen für Cannabis als Medizin eingeführt haben
Abbildung 1 zeigt die Zahl der Verkehrstoten im Jahr 2010 pro 100.000 Einwohner für die US-Bundesstaaten, die vor der Jahrtausendwende Regelungen für Cannabis als Medizin eingeführt haben. Im Schnitt lag in diesen Staaten die Zahl der Verkehrstoten um knapp 20% unter dem Bundesdurchschnitt.

Die meisten Verkehrsrodys (in Relation zur Bevölkerung) wohnen gemäß „Compare Traffic Deaths by State“ übrigens in Wyoming (mit 27,48 Verkehrstoten pro 100.000 Einwohner), gefolgt von Mississippi (21,58), Arkansas (19,27), Montana (19,09), Alabama (18,11), Oklahoma (17,76), Kentucky (17,49), South Carolina (17,47) und South Dakota (17,16). In keinem dieser Staaten, außer Montana, ist Cannabis als Medizin legal. Und in Montana versuchte die Regierung immer wieder die Verfügbarkeit von Cannabis für Patienten einzuschränken.

In Montana stimmte eine Mehrheit von 61,8% für die Montana Medical Marijuana Allowance Measure, auch Medical Marijuana Act, I-148 genannt. Das Gesetz trat am 2. November 2004 (also sofort) in Kraft. Patienten durften bis zu sechs Cannabispflanzen und eine Unze (ca. 28 Gramm) Marihuana besitzen. Mit dem Gesetz vom 3. Mai 2011 SB 423 wurde mit Wirkung ab dem 1. Juli 2011 die Medical Marijuana Act stark eingeschränkt. Gegen diese Einschränkung wurde das Referendum ergriffen, das mit Abstimmung vom 6. November 2012 erfolgreich war. 56,5% stimmten für das Referendum und somit für die Beibehaltung der liberalen Regelung von 2004. Montana ist offensichtlich ein Staat, in dem die Regierung nicht will, was die Bevölkerung will.

Alkoholbedingte Verkehrstote

In keinem der Staaten, die vor der Jahrtausendwende Regelungen für Cannabis als Medizin einführten, gab es im Jahr 2010 mehr alkoholbedingte Verkehrstote als im Bundesdurchschnitt der USA. Die geringste Zahl wurde im Bundesstaat Oregon mit 1,8 pro 100.000 Einwohner registriert. Das waren 45% weniger als im Bundesdurchschnit der USA, der bei 3,3 lag. In Kalifornien waren es mit 2,0 immerhin noch knapp 40% weniger als im Bundesdurchschnitt.

Zahl der alkoholbedingten Verkehrstoten im Jahr 2010 pro 100.000 Einwohner für die US-Bundesstaaten, die vor der Jahrtausendwende Regelungen für Cannabis als Medizin eingeführt haben
Abbildung 2 zeigt die Zahl der alkoholbedingten Verkehrstoten im Jahr 2010 pro 100.000 Einwohner für die US-Bundesstaaten, die vor der Jahrtausendwende Regelungen für Cannabis als Medizin eingeführt haben. Im Schnitt lag in diesen Staaten die Zahl der alkoholbedingten Verkehrstoten um knapp 25% unter dem Bundesdurchschnitt. Langfristig scheinen Programme für Cannabis als Medizin signifikante positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu haben.

Auch kurzfristig scheinen Regelungen für die Abgabe von Cannabis als Medizin positive Auswirkungen für die Verkehrssicherheit zu haben. So veröffentlichte jüngst Tribble auf seinem Blog „Die Hanfplantage“ einen Artikel unter dem Titel „Studie: US-Bundesstaaten, die Medizinalhanf Legalisieren, haben weniger Tote bei Verkehrsunfällen“. In dem Artikel heißt es:

Eine Studie von 2011 zeigt eine Verbindung auf, zwischen US-Bundesstaaten die Medizinisches Cannabis legalisiert und weniger Tote bei Verkehrsunfällen haben. Die Studie wurde von D. Mark Anderson durchgeführt, einem Ökonomieprofessor an der Montana State Univerity und Daniel Rees, ein Professor an der University of Colorado, Denver.

Sie schauten sich die Daten der einzelnen Bundesstaaten an, darunter die Nationalen Umfragen zu Drogenkonsum und Gesundheit. Anderson und Rees entdeckten, dass Bundesstaaten, in denen Medizinalhanf legalisiert worden ist, durchschnittlich neun Prozent weniger Todesfälle bei Verkehrsunfällen zu verzeichnen waren.

Solche Fakten sind vor allem auch für die Versicherungswirtschaft von Interesse. Weniger schwere Unfälle bedeutet für Versicherungen, geringere Beträge für Leistungen erbringen zu müssen. Das bedeutet einen höheren Gewinn respektive die Möglichkeit, Prämien in Staaten mit Regelungen für die Abgabe von Cannabis als Medizin senken zu können, was ein Wettbewerbsvorteil darstellt.

flattr this!

Eine Million für Hanf!

$
0
0

georg wurth_million_1_klGeorg Wurth und der Deutsche Hanfverband  (DHV) gewannen am Samstagabend  die “erste demokratische Millionärswahl”. Für den TV-Sender Pro7 war die “Millionärswahl” ein Quoten-Flop, dessen Finale dann sogar aus dem TV ins Internet verbannt wurde. Für den Deutschen Hanfverband (DHV) dagegen war  die erste “demokratische Millionärswahl” ein Segen, den zu Beginn niemand erwartet hatte: eine Million Euro für die Kampagne um die Entkriminalisierung von Cannabis.

Seit zehn Jahren versucht der Hanfverband unter der Parole “Schluss mit Krimi!- Cannabis normal” mit Kampagnen, Petitionen und Informationen, die Legalisierung von Cannabis in Deutschland voranzubringen – mit viel Engagement und gleichzeitig äußerst bescheidenen Mitteln. Dass jetzt auf einen Schlag das Zehnfache des aus Mitglieder,-und Spendeneinkommen akquirierten Jahresbudgets des Verbands hereinkommt – damit hatte Georg Wurth nicht wirklich gerechnet, als er sich im letzten Jahr wie 27.000 andere Menschen mit dem Projekt Hanflegalisierung bei der neuen Casting-Show von Pro7/Sat1 bewarb. Das Wissen aber, dass Kiffen kein Delikt stigmatisierter Gammler und Aussteiger mehr ist und auch in Deutschland (wie in den USA und vielen anderen Ländern) eine Mehrheit der Bevölkerung gegen die strafrechtliche Verfolgung des Hanfs stimmt, machte die Bewerbung keineswegs aussichtslos. Man mußte diese Mehrheit nur aktivieren – mit guten, einleuchtenden Argumenten. Dies ist Georg Wurth gelungen – er kam in die Vorauswahl, wurde in der noch im TV ausgestrahlten Sendung am 10. Januar ins Finale gewählt und bekam am Samstagabend die meisten Stimmen – vor zwei sozialen Projekten in Afrika, die Schulen oder Brunnen bauen wollen, und drei Musik,- und Tanzgruppen.

Der DHV könnte mit dieser Finanzspritze das  Ende der Hanf-Prohibition in Deutschland  definitiv einzuläuten. Zu aller erst und dringend für Patienten, denen  der Zugang zu  ihrer natürlichen Medizin nicht länger mit dem Verweis auf synthetische Hanfwirkstoffe verweigert oder mit bürokratischen Hemmschwellen erschwert werden darf – und sodann für jeden Erwachsenen, der Cannabis einfach nur zur Entspannung verwenden will. Dass eine Million Euro bei weitem nicht ausreichen, sollte dennoch klar sein. Das Budget der Gegner – der Profiteure von Prohibition, Repression und Verfolgung -  ist nach wie vor deutlich höher (der “War On Drugs” verschlingt global bekanntlich jährlich  Milliarden) – doch die Entkriminalisierung von Hanf ist der erste wichtige Schritt, den irrsinnigen “Krieg gegen Drogen” insgesamt zu beenden. Diese Million für die Legalisierung wird Wellen schlagen und hat schon jetzt mit einem weit verbreiteten Vorurteil aufgeräumt: dass Kiffer den Arsch nie hochkriegen. Wobei: zum SMSen und Anrufen braucht man das ja auch nicht… Wie auch immer. Glückwunsch an  Georg und den DHV – und mit dem taz-Urgestein Christian Ströbele ein dreifach kräftiges : Gebt das Hanf frei!

flattr this!

Bundesbehörde lässt Leute leiden

$
0
0

Wie Mathias Broeckers in diesem Blog unter dem Titel „Eine Million für Hanf!“ berichtete, haben Georg Wurth und der Deutsche Hanfverband  (DHV) am Samstagabend  die „erste demokratische Millionärswahl“ gewonnen. Für den TV-Sender Pro7 war die „Millionärswahl“ ein Quoten-Flop, dessen Finale dann sogar aus dem TV ins Internet verbannt wurde. Für den Deutschen Hanfverband (DHV) dagegen war  die erste „demokratische Millionärswahl“ ein Segen. Aufgrund der Tatsache, dass eine massive Berichterstattung in den Medien über den Quoten-Flop der „Millionärswahl“ stattgefunden hat, jedoch nur äußerst marginal über den Gewinn des Hanfaktivisten informiert wurde, kann man sich kaum des Eindrucks erwehren, dass es seitens der Bundesregierung eine Einflussnahme auf die Berichterstattung gegeben habe.

Während des Auftritts von Georg Wurth im Finale betonte dieser, dass das Thema Cannabis als Medizin für ihn besonders wichtig sei und dass man auch bei diesem Thema anfangen müsse. Doch mit einer Million Euro (abzüglich Steuern) kann man keine Genehmigung für den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Abteilung Bundesopiumstelle, kaufen. Das BfArM ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit mit Sitz in der Bundesstadt Bonn. Die Bundesopiumstelle (BOPST) gehört zum Geschäftsbereich des BfArM und regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Narcotics and Psychotropics) und Grundstoffen (Precursors).

BfArM-Logo

Günther Weiglein gehört zu den wenige Patienten in Deutschland, die aufgrund einer Erlaubnis des BfArM natürliches Cannabis als Medizin nutzen dürfen. Doch der unter chronischen Schmerzen leidende Würzburger kann sich sein Apothekenmarihuana nicht leisten (die Krankenkasse zahlt die 14,40 Euro pro Gramm nämlich nicht) und verklagt die Bundesopiumstelle nun darauf, dass ihm der Eigenanbau von Cannabis erlaubt wird. Nun soll der Schmerzpatient von der Behörde drei lange Monate auf das Gerichtsverfahren hingehalten werden mittels einer „stillscheigenden Fristverlängerung“, die vom BfArM beantragt wurde. Martin Steldinger vom OrgaTeam der Hanfparade hat deshalb eine Petition gegen diese unmenschliche Behandlung gestartet, da diese  Fristverlängerung eine Farce für den Patienten ist. Das BfArM weiß um die Leiden des Patienten und spielt hier auf Zeit. Gegen diese schon fast sadistisch anmutende Praxis wurde die Petition gestartet. Diese wird dem Verwaltungsgericht Köln und dem BfArM bei jeder Teilnahme per eMail zugestellt. Erwartet wird ein grundlegendes Urteil zum Eigenanbau von Cannabis bei medizinischer Notwendigkeit.

Zur Zeit unterstützen schon knapp 500 Personen die Petition, darunter seit neuestem Frank Tempel von der Partei Die Linke. Frank Tempel ist Politiker und seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Seit Mai 2010 ist er Drogenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion. Vor seiner Zeit als Abgeordneter wurde Frank Tempel 1999 zum Kriminalbeamten im gehobenen Dienst ernannt. Von 1995 bis 2002 war Tempel in der Gewerkschaft der Polizei aktiv tätig, darunter zwei Jahre Landesvorsitzender der Jungen Gruppe der GdP in Thüringen.

Anträge auf medizinische Verwendung von Cannabis stark angestiegen

Wie man auf der Website von Frank Tempel lesen kann, ist in einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Tempel ersichtlich, dass die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinischen Verwendung von Cannabis in Deutschland stark angestiegen ist. So wurden seit April 2013 bis heute 180 Anträge gestellt. Seit 2008 haben insgesamt 442 Patienten einen entsprechenden Antrag beim BfArM eingereicht. Insgesamt wurden für den gesamten Antragszeitraum bisher 241 Ausnahmeerlaubnisse erteilt. Zum Vergleich: In Israel besitzen ca. 6000 Patienten bei knapp 9 Millionen Einwohnern eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. In Kalifornien besitzen weit mehr als eine halbe Million Patienten bei etwas mehr als 38 Millionen Einwohnern eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.

Petition: An das Verwaltungsgericht Köln
Keine „stillschweigende Verlängerung“ der Frist im Fall AZ VG 7 K 4447/11 Weiglein!

flattr this!

Cannabis und Führerschein

$
0
0

Rechtzeitig zum 52. Deutsche Verkehrsgerichtstag (52. VGT) vom 29. bis 31. Januar 2014 in Goslar veröffentlichte der Nachtschatten Verlag in Solothurn das umfassende Nachschlagewerk „Cannabis und Führerschein“ von Theo Pütz vom Verein für Drogenpolitik. Theo Pütz ist nicht nur einer der bekanntesten Experten in Sachen Verkehrsrecht, sondern gilt auch als bester Kenner der Materie betreffend medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU). Die MPU erstreckt sich auf drei Bereiche – eine ärztliche und eine psychologische Untersuchung und einen Leistungstest.

Seit Mitte der neunziger Jahre müssen immer mehr Cannabiskonsumenten zur Fahreignungsüberprüfung, da die Fahrerlaubnisbehörden davon ausgehen, dass bei einem Cannabiskonsumenten die Gefahr besteht, dass er unter Rauschwirkung am Kraftverkehr teilnimmt. Oft wird der Führerschein durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen, wenn bei einer Verkehrsteilnahme der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum nachgewiesen wird. Aber nicht nur in Bezug auf eine vermeintliche „Drogenfahrt“ laufen Cannabiskonsumenten Gefahr, ihre Fahrerlaubnis zu verlieren. Auch bei Besitzdelikten, selbst wenn es nur geringe Mengen Cannabis waren und das Strafermittlungsverfahren eingestellt wurde, muss grundsätzlich damit gerechnet werden, dass der Betroffene noch Post von seiner Führerscheinstelle erhält. Dies gilt auch, wenn das „Delikt“ in keinem Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht.

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1994 wurde der Besitz geringer Mengen Cannabis für den Eigenbedarf ein Stück weit entkriminalisiert. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass aufgrund der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse das Gefahrenpotenzial von Cannabis mit dem von Alkohol vergleichbar ist und in der Regel nicht über die Gefahren hinausgeht, die durch Alkohol zu erwarten sind. Genau diese vom Bundesverfassungsgericht angestoßene Entkriminalisierung des Cannabiskonsums führte aber auch dazu, dass sich der Verfolgungsdruck auf die Cannabiskonsumenten inzwischen in den Bereich der Verkehrssicherheit verschoben hat. Diese stehen oft da wie der Ochs am Berg, weil sie nicht nach vollziehen können, wieso von ihnen eine besondere Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgehen soll, wenn sie im Straßenverkehr doch gar nicht aufgefallen und auch nicht unter der Wirkung von Cannabis gefahren sind. Hinzu kommt, dass die rechtlichen Möglichkeiten für die Betroffenen, sich gegen solche Vorwürfe zu wehren, im Bereich des Verwaltungsrechts äußerst begrenzt sind. So fühlen sie sich insbesondere den Verwaltungsbehörden und später der vermeintlichen Willkür der Begutachtungsstellen ausgesetzt.

Dabei haben sie sich häufig überhaupt nichts zuschulden kommen lassen, wenn man einmal davon absieht, dass der Besitz von Cannabis nach wie vor unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und sie damit eine Straftat begehen, die allerdings eher im Bagatellbereich anzusiedeln ist. Deshalb scheitern Cannabiskonsumenten auch oft an der psychologischen Begutachtung bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Denn wie sollen sie sich kritisch mit einer vermeintlichen Drogenfahrt auseinandersetzen, die gar nicht stattgefunden hat oder bei der nach ihrem subjektiven Empfinden keine Rauschwirkung mehr vorlag?

Diese Problematik ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass der Gesetzgeber davon ausging, dass die Wirkung des berauschenden Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) so lange anhält, wie er im Blut nachweisbar ist, und daher einen Null-Promille-Grenzwert eingeführt hat. Dieser wurde zwar zwischenzeitlich vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen; der Gesetzgeber hat es aber bisher nicht für nötig befunden, einen THC-Grenzwert zu normieren, und überlässt die THC-Grenzwertfindung der Rechtsprechung.

Dass die erwähnten verfassungsrechtlichen Grundsätze in der Rechtspraxis bei Cannabiskonsumenten eingehalten werden, bezweifeln nicht nur unmittelbar Betroffene. Obwohl die Bundesregierung nachweislich beteuert, dass die Änderungen im Verkehrsrecht nicht dazu dienen sollen, den Konsum bzw. den Umgang mit Cannabis als solchen zu bestrafen, wird die Rechtspraxis durch die Betroffenen als Ersatzstrafrecht empfunden.

Betrachtet man die Rechtsentwicklung seit den neunziger Jahren etwas genauer, liegt der Verdacht nahe, dass der Gesetzgeber hier primär die Einschränkungen zu kompensieren sucht, die durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf Strafrechtsebene entstanden sind (Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, BtMG). Auch heute, bald zwanzig Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, werden Fahreignungsüberprüfungen nach wie vor alleine aufgrund von Besitztatbeständen angeordnet, obwohl dies eindeutig verfassungswidrig ist.

Grenzwerte

In einer Metaanalyse bestehender Forschungsergebnisse aus dem Jahr 1997 heißt es:

Als besonders empfindlich gegenüber einer THC-Wirkung erweisen sich Aufmerksamkeit, Tracking und Psychomotorik. Fahren als Ausdruck von Mehrfachleistung erscheint dagegen als relativ unempfindlich. Im THC-Konzentrationsbereich 7–15 ng/ml (Nanogramm pro Milliliter) sind nach vorliegenden Ergebnissen für das Verkehrsverhalten wesentliche Leistungeinschränkungen zu erwarten.

Anmerkung: Die der Auswertung der Studie zugrundeliegenden Messergebnisse (THC im Blut) wurden wie international üblich im Gesamtblut bestimmt. In der Bundesrepublik wird der Wert im Blutserum bestimmt und führt somit zu einem mehr als doppelt so hohen Wert. Quelle: Metaanalyse bestehender Forschungsergebnisse von Schulz/Vollrath im Auftrag der BASt: „Fahruntüchtigkeit durch Cannabis, Amphetamine und Cocain“. Mensch und Sicherheit, Heft M82.

In der Studie des Zentrums für Verkehrswissenschaften Würzburg von 2005 heißt es:

Nach Abklingen der Wirkung und der damit verbundenen eingeschränkten Fahrtauglichkeit sind im Blut noch bis zu 48 Stunden nach dem Konsum geringe THC-Konzentrationen nachweisbar, wodurch beeinträchtigte und unbeeinträchtigte Fahrer verkehrsstrafrechtlich nicht getrennt werden. Analog zur 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol könnte bei THC ein Wert zwischen 7 und 8 ng pro ml THC im Blutserum eingeführt werden. Ein mit 0,3 Promille Alkohol vergleichbarer Grenzwert für eine beeinträchtigte Fahrleistung könnte bei Cannabiskonsumenten bei 3 ng THC/ml Blutserum liegen.

Quelle: Dokumentation der 12. Tagung des Netzwerkes Sucht in Bayern: Drogen und Fahrerlaubnis – Rotlicht für Cannabis im Straßenverkehr, 21. September 2005 in Nürnberg

Straßenverkehrsgesetz und Grenzwerte

Im Zuge der Erneuerung des § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der zugehörigen Anlage wurde ein 0,0-Promille-Wert für illegale Substanzen eingeführt, in der Annahme, dass der Wirkstoff THC im Blut nur sehr zeitnah zum Konsum nachweisbar sei. Zudem ging der Gesetzgeber auch davon aus, dass dieser Nullwert dazu führen würde, dass sich die Betroffenen besser daran halten können, da keine Möglichkeit besteht, dass sich die Konsumenten wie beim Alkohol an den Grenzwert sozusagen herankiffen können.

Im Dezember 2004 musste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigen, ob die vom Gesetzgeber vorgegebene 0,0-Promillegrenze für Cannabis verfassungskonform ist. Ausgangspunkt war ein Fall, bei dem bei einem Fahrzeugführer ein THC-Wert von 0,5 ng/ml im Blutserum festgestellt wurde. Die Verfassungsrichter stellen fest, dass der Nullwert verfassungswidrig erscheint, da der Normtext des § 24a StVG eine Fahrt unter der Wirkung verbietet, aber nicht jeder Nachweis auch mit einer Wirkung gleichzusetzen ist. Im weiteren verweisen die Richter zwar auch auf den von der Grenzwertkommission vorgeschlagenen Grenzwert von 1 ng/ml, stellen aber vielmehr darauf ab, dass ein zeitlicher Kontext zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme vorgelegen haben muss, um auch von einer Wirkung ausgehen zu können.

Die zuständigen Strafgerichte, die über die Fälle zu entscheiden haben, orientieren sich seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an dem von der Grenzwertkommission vorgeschlagenem Grenzwert von 1 ng/ml. Trotz der Erkenntnis, dass es sich hierbei lediglich um den analytischen Grenzwert handelt, der keine Wirkschwelle beschreibt und THC-Werte über 1 ng/ml unter Umständen selbst Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar sind, halten die Gerichte an diesem Wert fest.

DRUID-Studie

Mit der Studie „Driving Under Influence of Drugs, Alcohol and Medicines“ (DRUID) der Europäischen Union wurden erstmalig epidemiologische und experimentelle Untersuchungen des Einflusses von Drogen und Arzneimitteln auf die Fahrtüchtigkeit beziehungsweise auf verkehrssicheres Verhalten, die im Rahmen der polizeilichen Überwachung zum Drogennachweise durchgeführt wurden, zusammengetragen.

Im Abschlussbericht „Durchgeführte Arbeiten, wichtigste Ergebnisse und Empfehlungen“ der europäischen DRUID-Studie wurden allerdings nur solche Fälle als Drogenfahrten gewertet, bei denen der THC-Wert über 1 ng/ml im Vollblut lag – Fälle, bei denen z.B. nur ein THC-Nachweis von 0,5 ng/ml im Gesamtblut ermittelt wurde, wurden also nicht als Drogenfahrt erfasst. In Deutschland, wo im Blutserum gemessen wird, entsprechen 0,5 ng/ml im Blut aber einem Wert von 1 ng/ml und führen zu einer Verurteilung wegen einer vermeintlichen Drogenfahrt.

Ausland

In der Schweiz wurde vor einigen Jahren ein THC-Grenzwert für das Fahrpersonal (Bus, Bahn) eingeführt. Dieser Grenzwert, der im übrigen mit der 0,0-Promille-Grenze für Taxifahrer vergleichbar ist, liegt in der Schweiz bei 1,5 ng/ml THC; der in Deutschland geltende Grenzwert von 1 ng/ml scheint auf den ersten Blick nur unwesentlich tiefer zu sein. Berücksichtigt man nun allerdings den Umstand, dass der Schweizer Grenzwert im Gesamtblut und nicht im Serum bestimmt wird, ergibt sich rechnerisch ein Grenzwert von 3 ng/ml Serum bzw. der Grenzwert für das Fahrpersonal in der Schweiz liegt nach deutscher Lesart bei 3 ng/ml Serum. Ja, in der Schweiz geht man davon aus, dass selbst Fahrer von Bussen und Bahnen mit bis zu 3 ng/ml THC im Blutserum ihrer Arbeit verantwortungsvoll nachgehen können. In Deutschland wird aber schon bei einem THC-Nachweis von 1 ng/ml Serum von einer „Rauschfahrt“ ausgegangen.

Wenn man nun bedenkt, dass der deutsche Gesetz- bzw. Verordnungsgeber allem Anschein nach davon überzeugt ist, dass ab einem THC-Wert von über 1 ng/ml von einer Drogenbeeinflussung ausgegangen werden muss, stellt sich die Frage, wieso die Bundesregierung nicht davor warnt, in der Schweiz öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, wenn die Fahrer von Bussen und Bahnen dort sogar unter der Wirkung von THC (bis zu 3 ng/ml) ihren verantwortungsvollen Beruf ausüben dürfen.

Im US-Bundesstaat Colorado wurde im Mai 2013 der Umgang mit Cannabis legalisiert. Gleichzeitig hat Colorado auch einen Grenzwert für die Verkehrsteilnahme eingeführt. Dieser Grenzwert liegt bei 5 ng/ml, gemessen im Vollblut. Würde man hier ebenfalls dem Umrechnungsfaktor (Vollblut/Serum) berücksichtigen, käme man auf einen analogen Grenzwert von 10 ng/ml Serum. In den USA, dem Mutterland der Cannabis-Prohibition und des irrsinnigen „War On Drugs“, gilt selbst ein Grenzwert (10 ng/ml), der zehn Mal höher liegt als in Deutschland (1 ng/ml), nicht als Gefahr für die Verkehrssicherheit. Die (Un-)Rechtspraxis in Deutschland, mit Hilfe des Fahrerlaubnis- und Verwaltungsrechts den „Krieg gegen Drogen“ zu führen, muss beendet werden. Die Politik und die Rechtssprechung sind gefordert. Wer die Informationen in dem Buch „Cannabis und Führerschein“ von Theo Pütz zur Kenntnis genommen hat, wird nicht mehr umhin können, diese Forderung zu unterstützen.
Theo Pütz: Cannabis und Führerschein
Anmerkung:

Weitgehende Passagen dieses Artikels sind direkt dem Buch „Cannabis und Führerschein“ von Theo Pütz entnommen. Mathias Broeckers schrieb das Vorwort, aus dem die ersten Absätze dieses Artikel entnommen wurden. Das Buch ist ein Muss für alle Rechtsanwälte, Richter und Politiker, die sich mit Fragen zu Cannabis und Führerschein respektive Fahrerlaubnis konfrontiert sehen.

Theo Pütz: Cannabis und Führerschein
176 Seiten, Format A5, Broschur
ISBN: 978-3-03788-279-5
CHF 29.80, EUR 23.00

Vergl. hierzu:

Polizeikontrolle und Drogenschnelltests: Im Tagesrausch „Polizeikontrolle und Schnelltests“ informiert Theo Pütz über das richtige Verhalten bei Drogenkontrollen im Straßenverkehr. Was muss man über Wisch-, Piss- und Schweißtests wissen? Welche Regeln gelten für die Blutentnahme? Was sollte man sagen, was lieber verschweigen. Im Teil zwei des Interviews über Drogen im Straßenverkehr „Blutprobe und Trunkenheitsfahrt“ informiert Theo Pütz über die Nachweiszeiten verschiedener Drogen und erklärte die Folgen positiver Blutproben. Im dritten Teil der Interviewserie „MPU und Führerscheinentzug“ erklärt er unter anderem, warum selbst diejenigen Konsumenten, die nie berauscht gefahren sind, eine MPU (Idiotentest) fürchten müssen und unter welchen Umständen der Führerschein entzogen wird.

flattr this!

Merkels krasse Märchenstunde

$
0
0

Am Mittwoch, 29. Januar 2014, bekundete die Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer ersten Regierungserklärung ihrer dritten Amtsperiode vor dem Deutschen Bundestag in Berlin mehrfach die menschliche Ausprägung der Bundesregierung. Wörtlich verkündete Merkel:

Eine Politik, die nicht den Staat, nicht Verbände, nicht Partikularinteressen, sondern den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns stellt, eine solche Politik kann die Grundlagen für ein gutes Leben in Deutschland und Europa schaffen.

[…]

Im Zweifel handeln wir für den Menschen. Bei jeder Abwägung von großen und kleinen Interessen, bei jedem Ermessen: Die Entscheidung fällt für den Menschen.

[...]

Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich vor allem an ihrem Umgang mit Schwachen. Sie zeigt sich in den Situationen, in denen Menschen auf Schutz und Hilfe angewiesen sind: wenn sie alt sind und wenn sie krank sind. Der medizinische Fortschritt ermöglicht immer neue Heilungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Unsere Lebenserwartung steigt stetig an, und gleichzeitig sind immer mehr Menschen auf Pflege angewiesen. Jeder muss die medizinische Versorgung bekommen, die er braucht, und jeder Mensch muss in Würde sterben können. Das sind die zentralen Aufgaben der Politik für unser Gesundheits- und Pflegesystem.

[…]

Herr Präsident, meine Damen und Herren, nicht Partikularinteressen stehen im Mittelpunkt unseres Handelns, sondern der Mensch steht im Mittelpunkt.

Wie weit diese Aussagen von der Realität entfernt sind, wissen vor allem Patienten in Deutschland, die Cannabis als Medizin benötigen, denn sie bekommen zumeist nicht die Medizin, die sie brauchen. Bei diesen auf medizinische Hilfe angewiesenen Menschen fällt offenbar die Entscheidung nicht für den Menschen, sondern für die Partikularinteressen der fundamentalistischen Prohibitionisten.

Am 27. November 2003 erhielt ein Patient mit Morbus Crohn die richterliche Erlaubnis zum Anbau und zur Verwendung von Cannabis. Richter Michael Zimmermann vom Berliner Amtsgericht urteilte, dass sich der Angeklagte Michael Große in einer Notstandslage befunden habe und die medizinische Verwendung von Cannabis daher gerechtfertigt sei. Der Staatsanwalt verzichtete darauf, Berufung einzulegen. Damit war das Urteil rechtskräftig und zum ersten Mal seit mehr als 40 Jahren durfte ein Patient in Deutschland Cannabis zu medizinischen Zwecken anbauen und konsumieren. Damit wurde aus dem Berliner Fall eine Art von Präzedenzfall. Doch innerhalb von zehn Jahren wurden nur 241 Ausnahmeerlaubnisse vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Verwendung von Cannabis als Medizin erteilt. Das BfArM weiß um die Leiden der Patienten. Dennoch hält das BfArM an seiner restriktiven Erlaubnispraxis fest und tut immer erst etwas im Sinne der Patienten, wenn es hierzu durch Gerichte verurteilt wurde. Gegen diese schon fast sadistisch anmutende Praxis muss man seine Stimme erheben, damit Menschen, die krank und auf Schutz und Hilfe angewiesen sind, die medizinische Versorgung bekommen, die sie brauchen.

Angela Merkel hat noch nie ihre Stimme gegen diese unmenschliche Praxis erhoben und zeigt erhebliche Merkmale kognitiver Dissonanz, wenn es um die Einschätzung der Realität bezüglich Menschlichkeit in Deutschland geht. Für Patienten, die Cannabis als Medizin benötigen, sind die Aussagen der Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung der blanke Hohn. Die Diskrepanz zwischen den Aussagen der Kanzlerin und der Realität kann man am besten mit den Worten „echt krass“ beschreiben.

Vergl. hierzu in diesem Blog:

Artikel vom 28.01.2014: „Bundesbehörde lässt Leute leiden

flattr this!

UNODC finanziert Irans blutigen War on Drugs

$
0
0

Trotz Fortschritte in einigen wenigen Staaten der Erde wird der Drogenkrieg global ungehindert weitergeführt. Hinrichtungsmeldungen in Zusammenhang mit sogenannten „Drogendelikten“ belegen die weiterhin tödliche Dynamik einer destruktiven Drogenpolitk.

Todesstrafe im Iran

Gemäß Jahresbericht 2013 betreff Vollstreckung der Todesstrafe in der Islamischen Republik Iran vom 18. Oktober 2013 der Human Rights Activists News Agency (HRANA) wurden zwischen dem 11. Oktober 2012 und dem 10. Oktober 2013 im Iran 537 Häftlinge exekutiert, was im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um neun Prozent darstellt. Unter den Straftatbeständen waren Drogenkriminalität (62%), Mord (13%) und Vergewaltigung (11%) am häufigsten vertreten. Die Todesstrafe wurde auch weiter gegen minderjährige Straftäter verhängt. In der Kritik stehen nach wie vor die Gerichtsverfahren, die Menschenrechtsorganisationen immer wieder als unfair und mit internationalen Standards als unvereinbar bezeichnen. In etwa 60 Prozent der Fälle wird die Identität der Hingerichteten geheim gehalten. Bislang am deutlichsten brachte die dänische Regierung ihren Protest gegen die Todesstrafe im Iran zum Ausdruck. Nachdem mutmaßliche Drogenstraftäter in Massenhinrichtungen starben, kürzte sie ihren finanziellen Beitrag an das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung UNODC. Das Büro ist der Hauptgeldgeber des Iran für die Bekämpfung der Drogenkriminalität – dem Delikt, das dort am häufigsten mit dem Tod geahndet wird.

Nicht nur die Dänen protestierten gegen die Todesstrafe im Iran und zogen entsprechende Konsequenzen. Auch der irische Staatsminister im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Joe Costello, erklärte gemäß Meldung vom 23. Januar 2014 von UPI, dass es nicht die Position der Regierung sein könne, Beiträge zur Finanzierung der Todesstrafe bereit zu stellen. Die irische Regierung hat das UNODC in den Jahren 2005 bis 2011 mit einem Gesamtbetrag von 812.000 US-Dollar finanziert. Danach wurden gemäß RTE-News vom 8. November 2013 die Zahlungen eingestellt.

Und das Töten geht weiter. So berichtete Iran Human Rights am 15. Januar 2014, dass an diesem Tag in den Gefängnissen von Shahroud und Tabas insgesamt sechs Häftlinge wegen Drogendelikten gehängt worden seien. Und bereits am Dienstag zuvor sollen fünf Gefangene im Gefängnis von Shiraz und einer in Ardebil wegen Drogenbesitzes hingerichtet worden sein. Ein 45-jähriger Häftling sei wegen Drogenschmuggels in Yasouf gehängt worden. Schon am 7. und 8. Januar wurden sechs Hinrichtungen in den drei Gefängnissen von Qazvin, Gachsaran und Mashhad wegen Drogendelikten und Mordes durchgeführt.

Hinrichtungen als Rache für Überfall

Wie auf der Website der Tagesschau zu lesen war (Stand: 26. Oktober 2013) wurden als Reaktion auf den Tod von 17 Grenzsoldaten im Iran 16 inhaftierte Drogenschmuggler gehängt. Mit dem Überfall auf die Grenzsoldaten hatten die Männer direkt nichts zu tun, nach Darstellung der iranischen Behörden gehörten sie aber zu der gleichen Gruppe von „Banditen“. Es habe sich um „Rebellen mit Verbindungen zu regimefeindlichen Gruppen“ gehandelt. Sie seien in einem Gefängnis von Sahedan, der Hauptstadt der Sistan-Belutschistan Provinz, gehenkt worden, berichtete die Agentur Fars unter Berufung auf die regionale Generalstaatsanwaltschaft. Dies sei „als Antwort“ auf den Überfall zu verstehen.

Für den Überfall am Freitagabend, 25. Oktober 2013, auf iranische Grenzposten an der Grenze zu Pakistan sind nach iranischen Angaben Mitglieder der Dscheisch-Al-Adl-Gruppe verantwortlich. Sie sollen 17 Soldaten getötet, fünf schwer verletzt und weitere vier entführt haben, wie Fars weiter berichtete.Über Belutschistan laufen Schmuggelrouten aus dem benachbarten Pakistan. Die Grenzregion zu Pakistan ist die Hauptroute für Drogenschmuggel von pakistanischen und afghanischen Kartellen in den Iran. Die Drogen werden dann via Iran nach Europa und in die arabischen Golfstaaten gebracht. Tausende iranische Soldaten sind in den letzten Jahren im Kampf gegen diese bewaffneten Gruppen bereits ums Leben gekommen.

Von der Dscheisch-Al-Adl-Gruppe ist wenig bekannt. Es handelt sich nach iranischen Angaben hauptsächlich um bewaffnete Drogenschmuggler und Geiselnehmer, die in Pakistan sesshaft sind. Zudem gehören die Mitglieder der Gruppe dem Islam sunnitischer Glaubensrichtung an. Sie stünden deshalb den Schiiten im Iran feindselig gegenüber.

Willkür, Mord und Folter – systematische Menschenrechtsverletzungen gefallen der UNO, wenn sie im Drogenkrieg vollzogen werden

Yuri Fedotow, stellvertretender Generalsekretär der Vereinten Nationen, Generaldirektor des Büros der Vereinten Nationen in Wien (UNOV), und Generaldirektor des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), findet es nicht für Notwendig, Maßnahmen gegen diese Hinrichtungswelle einzuleiten und findet statt dessen wohlwollen Worte für die Handlungsweise der Behörden im Iran. Dies ist seit Jahren so und währt bis heute. So berichtete die Tagesschau bereits am 16. Januar 2012:

Die UNO würdigt den Kampf des Iran gegen den Drogenschmuggel. Das Land, so Yuri Fedotov, Chef der UN-Drogenbehörde UNODC, sei unverzichtbar bei der Sicherstellung von Drogen. Der Iran ist eines der wichtigsten Transitländer. Jede Tonne Rauschgift, die dort vernichtet oder konsumiert wird, landet nicht in Europa oder Amerika. Wohl deshalb drücken viele im Westen ein Auge zu, wie der Iran mit Schmugglern verfährt.

UNODC-Budget

Das Budget des UNODC umfasste für die beiden Jahre 2012-2013 insgesamt 576,7 Millionen US-Dollar, davon entfielen etwa 43 Millionen (7,4%) auf das reguläre UNO-Budget und 533,7 Millionen waren freiwillige Beiträge verschiedener Nationen und der Europäischen Union. Zu den Hauptgeberländer zählten u.a. die USA, Australien, Deutschland, das Vereinigte Königreich, Schweden, Norwegen, Finnland, Frankreich, Kanada, Kolumbien, Japan, Brasilien und die Türkei.

Die Mini-Dublin-Gruppe

Das UNODC-Landesprogramm für die technische Zusammenarbeit in der Islamischen Republik Iran wurde in enger Zusammenarbeit mit der Mini-Dublin-Gruppe, einem der wichtigsten Partner von UNODC im Iran, entwickelt. Die Mini-Dublin-Gruppe ist eine flexible, informelle Organisation zur Koordinierung des Kampfes gegen Drogen im Iran. Das Büro der Mini-Dublin-Gruppe in Teheran besteht aus Vertretern der Botschaften von Australien, Kanada, Staaten der Europäischen Union, Japan, Norwegen, Österreich und des UNODC sowie von Beobachtern einschließlich von der Russischen Föderation und der Türkei. Den Vorsitz hat derzeit Deutschland inne.

Ja, Deutschland spielt eine wichtige Rolle im internationalen „War on Drugs“ und verliert dabei offenbar die Menschenrechte aus dem Blickfeld. Man hört zwar oft aus dem Munde der Bundeskanzlerin oder anderen Mitgliedern der Bundesregierung klagende Worte über Menschenrechtsverletzungen in diversen Ländern der Welt, doch über Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem „War on Drugs“ wird nur äußerst selten gesprochen und Initiativen dagegen gehen von Deutschland keine aus. Oder kann sich jemand erinnern, dass die Bundeskanzlerin oder der Außenminister öffentlich die vielen Hinrichtungen wegen sogenannten Drogendelikten anprangerten und eine Änderung dieser mörderischen Politik forderten?

flattr this!

Kann Cannabis tödlich sein?

$
0
0

Für viele Journalisten gilt die alte Weisheit: „Nur eine schlechte Nachricht ist eine gute Nachricht.“ Und so konnte man in vielen Zeitungen lesen, dass in Düsseldorf kürzlich zwei junge Leute am Cannabiskonsum gestorben seien. Das jedenfalls erklärte der Mediziner Benno Hartung vom Institut für Rechtsmedizin der Usikniversitätsklinik in Düsseldorf. Und fast die komplette deutsche Zeitungslandschaft postulierte diese unhaltbare These willig in ihren Publikationen.

Hier ein paar Beispiele: Martina Stöcker titelte ihren Artikel vom 25. Februar 2014 in der Rheinischen Post „Beweis durch Düsseldorfer Rechtsmediziner – Cannabis erstmals als Todesursache nachgewiesen“, die Welt aus dem Hause Springer AG titelte am gleichen Tag „Wissenschaftler beweisen, dass Cannabis töten kann“ und J. Offermanns setzte in der Bild, ebenfalls aus dem Hause Springer AG, über seinen Artikel den Titel „Zum ersten Mal Tod durch Cannabis nachgewiesen – Totgekifft!“. Auch für die Deutschlandausgabe der Huffington Post war eine tiefer gehende Recherche nicht angezeigt und sie titelte „Uniklinik Düsseldorf: Cannabis-Konsum als Todesursache nachgewiesen“.

Es gab jedoch auch ein paar löbliche Ausnahmen. In der Zeit beispielsweise stand über dem Artikel von Sven Stockrahm der Titel „Cannabis: Kiffen ist keine Todesursache“ und im Text dahinter heißt es dann: „Tödliche Droge? Zwei Männer rauchten einen Joint. Kurz danach starben sie. Rechtsmediziner aus Düsseldorf vermuten einen Zusammenhang. Der lässt sich aber nicht beweisen.“ Auch diverse Blogger recherchierten etwas genauer und kamen zu ähnlichen Ergebnissen wie Sven Stockrahm. So setzte David Bienenstock den Titel „Nein, man kann immer noch nicht an einer Cannabis-Überdosis sterben“ über seinen Beitrag zu einer ähnlichen Meldung und Andreas Rohde überschrieb seinen Beitrag im Lokalkompass Wesel zu den Düsseldorfer Fällen mit den Worten „Totgekifft – Schauermärchen verkaufen sich besser“.

Die Fakten

Zwischen 2001 und 2012 hatten Benno Hartung und Kollegen unter den geschätzt 5.500 Toten, die an der Uniklinik in Düsseldorf obduziert wurden, zunächst 15 Fälle entdeckt, in denen Marihuanakonsum den Tod zumindest mit ausgelöst haben könnte. Letztlich blieben von diesen 15 nur die zwei Männer, die nun als erste vermeintliche Cannabistote durch die Medien geistern. Bei einem 23-Jährigen Mann hatte man zwar bei der Obduktion einen vergrößerten Herzmuskel (hypertrophe Kardiomyopathie), der auch zu den Rhythmusstörungen geführt haben könnte, festgestellt, doch man entschied sich, Cannabis als mutmaßliche Todesursache anzugeben. Bei ihm wurden im Blut Cannabiswirkstoffe respektive deren Stoffwechselprodukte nachgewiesen, wobei die Werte als eher niedrig einzustufen sind: THC: 5,2 ng/ml (Nanogramm pro Milliliter), 11-OH-THC: 1,8 ng/ml, THC-COOH: 12,9 ng/ml. Auch bei dem 28-jährigen Mann waren die Werte ausgesprochen niedrig: THC: 1,9 ng/ml, 11-OH-THC: 0,8 ng/ml, THC-COOH: 10,1 ng/ml.

In dem Artikel „Sudden unexpected death under acute influence of cannabis“ für die Fachzeitschrift für Forensiker „Forensic Science International“ schrieben Benno Hartung und Kollegen, dass bei den beiden Toten nach der Autopsie zudem toxikologische, histologische, immunhistochemische und genetische Untersuchungen durchgeführt wurden. Somit schlossen die Rechtsmediziner eine Todesursache nach der anderen aus, bis nur noch Herzversagen in Folge des Cannabiskonsums übrigblieb. Doch ein Satz in dem Artikel macht stützig: „Screening tests for other common drugs showed negative results.“ Das heißt, es wurden keine Hinweise zum Konsum von allgemein verbreiteten Drogen gefunden. Offensichtlich wurde somit nur nach gängigen Drogen gesucht, jedoch nicht nach sogenannten „neuen psychoaktiven Substanzen“, zu denen auch die synthetischen Cannabinoiden zählen.

Cannabis und Cannabinoide

Das Harz der Hanfpflanze enthält mehr als 60 Cannabinoide (Phytocannabinoide). Die bekanntesten davon sind das psychoaktiv wirkende Tetrahydrocannabinol (THC) und das entkrampfend, entzündungshemmend und angstlösend wirkende Cannabidiol (CBD). Zudem gibt es hunderte von künstlich hergestellten Cannabinoiden. Künstliche Cannabinoide können sowohl halbsynthetisch hergestellt werden, das heißt aus natürlichen Cannabinoiden, als auch vollsynthetisch, das heißt aus einfachen Grundstoffen. Synthetische Cannabinoide werden medizinisch genutzt, dienen aber auch in der Neurowissenschaft dazu, die Cannabinoidwirkung im Gehirn zu verstehen.

Synthetische Cannabinoide habe zum Teil eine vielfach stärkere Wirkung als die natürlichen Cannabinoide. Zum Beispiel ist das synthetische Cannabinoid HU-210 etwa 100 bis 800 mal wirksamer als das natürliche Tetrahydrocannabinol aus der Hanfpflanze und besitzt eine längere Wirkungsdauer. Deshalb werden synthetische Cannabinoide als Wirkstoffe für Kräutermischungen wie Spice genutzt oder auch zur Wirkungssteigerung von minderwertigen Hanfblüten. Nach dem Konsum von synthetischen Cannabinoiden ist es schon nachweislich zu Todesfällen gekommen.

In der Berichterstattung ist somit sehr genau zwischen der Wirkung von Cannabis (Hanfpflanze) und synthetische Cannabinoiden zu unterscheiden, da es sonst bei den Lesern leicht zu Missverständnissen kommen kann. Doch selbst die Ärzte Zeitung titelte am 26. Februar 2014 „10.000 Hospitalisierungen wegen Cannabis“ und schrieb im Text darunter:

2012 entfielen exakt 10.142 Klinikaufenthalte auf die Diagnose “Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide” (ICD-10: F12.-). Die Zahl der Fälle hat sich der Krankenkasse zufolge in den vergangenen zehn Jahren fast verdreifacht. Vier von fünf Patienten waren männlich. Weit höher lag die Zahl der Klinikaufenthalte allerdings wegen Störungen durch Alkohol (ICD-10: F10.-) mit 345.034 und durch Opioide (ICD-10: F11.-) mit 26.512.

Für die Leser ist somit nicht nachvollziehbar, wie viele der Patienten wegen Streckmitteln oder synthetischen Cannabinoiden behandelt werden mussten und wie viele tatsächlich wegen des Konsums von Cannabis. Jedenfalls sind hier Titel und Text nicht stimmmig.

Kritik von Forensikern

Außenstehende Forensiker halten die These von Benno Hartung und Kollegen jedoch für unhaltbar, wie im Artikel der Zeit zu lesen ist. „Da nach den Analysen nichts anderes mehr auftauchte, haben sich Hartung und sein Team auf Cannabis verstiegen“, sagt etwa Frank Mußhoff vom Forensisch Toxikoloischen Centrum München. „Das ist aber kein Beweis, höchstens eine Erklärung.“ So habe das Team nicht besonders viel von der Substanz Tetrahydrocannabinol (THC), die den Rausch auslöst, im Körper der beiden jungen Männer gefunden. Mußhoff spricht von Konzentrationen, die auch hin und wieder in Blutproben von Menschen während einer Verkehrskontrolle auftauchen. „Die gefundenen Abbauprodukte sprechen zudem nicht dafür, dass die toten Männer regelmäßige Cannabisnutzer gewesen sind.

Der Leiter der Rechtsmedizin an der Berliner Charité, Michael Tsokos, stellte hierzu fest: „Die einzelnen Befunde stützen das nicht [...] Aus ihnen geht hervor, dass der 23-jährige Verstorbene schwer am Herzen vorerkrankt war. Hätte er nicht zufällig am Tag vor seinem Tod Cannabis geraucht, wäre ein Zusammenhang mit seinem Tod gar nicht hergestellt worden. [...] Fälle, in denen die Todesursache unklar ist, haben wir vereinzelt immer wieder. Cannabis als Ursache zu vermuten, ist für mich eine Verlegenheitsdiagnose.“ Für Tsokos ist klar: „Hier geht es um Koinzidenz und nicht um Kausalität.

flattr this!


Abhörrekorde beim Drogenhandel

$
0
0

In Deutschland wurden im Jahr 2012 gemäß Statistik des Bundesamtes für Justiz insgesamt 23.687 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation einer Person richterlich genehmigt. 10.944 Fälle davon (46,2%) betrafen den Drogenhandel. Im Jahr 2000 gab es insgesamt 7.512 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation, davon betrafen 1.994 den Drogenhandel (26,5%). Die Zahl aller Überwachungen hat im Zeitraum von 2000 bis 2012 um 215,3% zugenommen, die bezüglich Drogenhandel sogar um 448,8%. Im gleichen Zeitraum hat jedoch die Zahl der erfassten Delikte betreffend illegaler Handel mit und Schmuggel von Drogen gemäß § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) von 70.256 auf 45.040 abgenommen. Dies entspricht einer Abnahme um 35,9%. Die Zahl der erfassten Delikte betreffend illegale Einfuhr von Drogen gemäß § 30 BtMG (in nicht geringer Menge) sank im gleichen Zeitraum von 6.338 auf 2.627, was einer Abnahme um 58,6% entspricht.

Die Zahl der allgemeinen Verstöße gemäß § 29 BtMG (Erwerb und Besitz von Drogen für den Eigenbedarf), bei denen aus rechtlichen Gründen keine Überwachung der Telekommunikation zulässig ist, ist im besagten Zeitraum von 163.541 auf 173.337 angestiegen, was einer Zunahme um 6,0% entspricht. Es ist schon bemerkenswert, dass dort, wo eine Überwachung der Telekommunikation nicht zulässig ist, eine Zunahme der erfassten Delikte zu verzeichnen ist und dort, wo sie durchgeführt wird, eine Abnahme der erfassten Delikte registriert werden musste.

TKÜ-Anordnungen aufgrund von Drogendelikten, Zeitreihe 2000 bis 2012 für Deutschland

Abbildung 1 zeigt die Zeitreihe von 2000 bis 2012 der jährlichen Anzahl der Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation aufgrund von Drogendelikten in Deutschland.

Seit Jahren wird in der Diskussion bezüglich Überwachung der Telekommunikation seitens der Politik immer wieder das Thema Kinderpornographie in den Fokus der Argumentation gerückt. Mit 61 Fällen (0,3% aller Fälle) im Jahr 2012 spielt die Kinderpornographie in der Praxis der Überwachung jedoch nur eine marginale Rolle. Im Jahr 2011 gab es hier sogar nur 20 Fälle (0,1% aller Fälle). Die Verlautbarungen aus Regierungskreisen zur Notwendigkeit der Etablierung von immer neuen Maßnahmen zur Überwachung der Bürger haben wenig zu tun mit der real existierenden Überwachungspraxis.

TKÜ-Anordnungen 2012 gemäß § 100a StPO

Abbildung 2 zeigt die Anlässe für die Überwachung der Telekommunikation in Deutschland 2012. Ganz oben auf Rang 1 sind die Drogendelikte. Delikte im Zusammenhang mit Kinderpornographie erscheinen an zweitletzter Stelle auf Rang 23 dieser Graphik.

In den einzelnen Bundesländern wird die Überwachung der Telekommunikation sehr unterschiedlich oft eingesetzt. Spitzenreiter ist Hamburg mit 9,1 Überwachungen pro 10.000 Einwohner, im benachbarten Schleswig-Holstein sind es hingegen nur 0,5 pro 10.000 Einwohner, im Bundesdurchschnitt 2,9.

TKÜ Vergleich Bundesländer 2012

Abbildung 3 zeigt die Häufigkeit der Telekommunikationsüberwachung der Bundesländer im Jahr 2012.

Die Zahl der abgehörten Anschlüsse ist größer als die Zahl der Anordnungen, da bei einer Anordnung sowohl ein Festnetzanschluss als auch ein Handy und ein Internetanschluss betroffen sein können. In den fünf Jahren von 2008 bis 2012 stieg die Zahl der überwachten Anschlüsse von 18.320 auf 28.482 (+55,5%), wobei der Anstieg bei den Festnetzanschlüssen am geringsten ausgefallen ist. Er stieg in diesem Zeitraum von 3.821 auf 3.960 (+3,6%), gefolgt von Handys mit einem Anstieg von 13.838 auf 20.034 (+44,8%) und Internetanschlüssen mit einem Anstieg von 661 auf 4.488 (+579,0%).

Abhör-Rekord in der Schweiz

Am 3. März 2014 veröffentlichte der Tagesanzeiger in Zürich unter dem Titel Strafverfolger brechen Abhör-Rekord“ eine Auswertung der Daten des Dienstes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Im Jahr 2013 wurden 3.945 Anordnugen für Echtzeit-Lauschangriffe umgesetzt. 1.756 (44,5%) davon betrafen Drogengeschäfte.

Insgesamt stieg die Zahl der Abhörmaßnahmen von 2012 bis 2013 um 712 Fälle (+22,0%). Im Jahr 2013 wurden in der Schweiz 5,0 Abhörmaßnahmen pro 10.000 Einwohner registriert. Spitzenreiter war der Kanton Genf mit 17,2 Abhörmaßnahmen pro 10.000 Einwohner, gefolgt von den Kantonen Zürich, Waadt und Zug.

TKÜ in Schweizer Kantonen

Abbildung 4 zeigt die Rangfolge der Kantone, in denen am häufigsten abgehört respektive mitgelesen wird.

Wie auf den Seiten des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) zu lesen ist, will die Regierung in der Schweiz mittels einer Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) die Überwachung massiv ausweiten. Das neue Bundesgesetz soll die Installation von Staatstrojanern auf Computern und Mobiltelefonen erlauben, sowie die Speicherung auf Vorrat aller Verbindungsdaten während 12 Monaten (E-Mail, Handy, IP-Adressen, usw.) sowie eine intrusive Überwachung der Mobiltelefonie mittels IMSI-Catchern ermöglichen. Gegen diese Pläne des Bundes gibt es aber Widerstand. Eine Allianz von Internet-Providern, Privatsphäre-Aktivisten und Politikern hat bereits das Referendum angekündigt, sollte das Parlament das neue Gesetz gutheißen.

Der drohende massive Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger hat die Piratenpartei der Schweiz dazu veranlasst, eine Online-Petition gegen die geplante Revision des BÜPF zu lancieren. Die Petition ist unter http://buepf.ch erreichbar.

Petition Stopp BÜPF, NEIN zum Überwachungsstaat!

flattr this!

Hanf: Die verbotene Medizin

$
0
0

Während in Deutschland schwer erkrankte Menschen noch immer vor Gericht ziehen müssen, um ihre dringend benötigte  Medizin – natürliches Cannabis – legal zu beziehen, haben in den USA – dem Heimatland der Hanf-Prohibition – mittlerweile 20 Bundeststaaten Medical Marihuana  legalisiert und es so  mehr als einer Million Patienten ermöglicht, ihre Leiden zu therapieren ohne dadurch kriminell zu werden. Eine einfache ärztliche Verschreibung reicht dort aus, um diese Menschen dem Zugriff des “War On Drugs” zu entziehen, wenn sie – so die Indikationen einer aktuellen Erhebung – Cannabis gegen  chronische Schmerzen (37%), Schlafstörungen (24,9%), Stress (24,4%), Angstzustände (20,3), Depression (10,1 %), Appetitanregung (8,8 %), Kopfschmerz (7,4%), Übelkeit (6,5%) Posttraumatische Störungen (3,7%) oder  Muskelkrämpfe (3,2%) verwenden. Hierzulande aber muß man schon im Rollstuhl oder auf der Bahre liegen, um von der “Bundesopiumstelle” eine Sondergenehmigung zum legalen Besitz und Konsum einer uralten Heilpflanze zu erhalten – und wird ansonsten auf den für viele kaum erschwinglichen, synthetisch hergestelltes Hanfwirktsoff THC (“Dronabinol”) verwiesen.

Warum Patienten in den USA, deren erster Drogenzar Harry Anslinger die Cannabis-Prohibtion mit grotesken Gefahrszenarien zuerst zu Hause durchsetzte und dann als Drogenbeauftrager der neu gegründete UNO weltweit in die Strafegsetze hievte,  es sehr viel besser haben als in Deutschland hat auch mit den Mainstream-Medien zu tun, die sich in Sachen Cannabis zunehmend einer objektiven, rationalen Bericherstattung zuwenden und auf das propagandistsiche Nachplappern von Drogenkriegsparolen verzichten. Ein Beispiel dafür lieferte der medizinische Chefreproter des TV-Senders CNN, Dr. med. Sanjay Gupta, der im vergangenen Jahr in einer Dokumentation  ( “Weed” ) seine Konversion vom Marihuanagegner zum Legalisierungsbefürworter schilderte und über die erstaunlichen und universellen medizinischen Eigenschaften der Hanfpflanze berichtete. Jetzt hat er einige der im 1. Teil vorgestellten Patienten erneut besucht – darunter an schwerer Epilepsie leidende Kinder, deren Zustand sich durch die simple und nebenwirkungsfreie Gabe von Cannabis auf wunderbare Weise verbesserte.

Nicht nur der offensichtlich unqualifizierten neuen Drogenbeauftragten der Regierung, die nach ihrer Ernennung von der CSU-Tagung in Kreuth gleich mal eine Schnapsflasche twitterte, auch ihren Vorgesetzten und anderen Entscheidungsträgern sind Dokumentationen wie diese nur zu empfehlen – zum Zwecke der Fortbildung und der Beendingung des unhaltbaren Zustandes, kranken Menschen ein Heilmittel zu verweigern, das seit Jahrtausenden medizinisch verwendet wurde und nur aufgrund einer irrationalen Prohibitionspolitik mit pseudowissenschaftlichen Argumenten aus den Kräutergärten und Apotheken verbannt wurde.

flattr this!

Strafverteidiger gegen Prohibition

$
0
0

Beim 38. Strafverteidigertag, der am Sonntag in Dresden zu Ende ging, diskutierten 400 Strafverteidiger, Staatsanwälte, Richter und Rechtsgelehrte über drängende Fragen des Rechts und der Gesetzgebung. Dabei war in diesem Jahr auch das Pro und Contra der Entkriminialisierung illegalisierter Drogen das Thema einer Arbeitsgruppe. Die dort erarbeitete Erklärung (PDF) wurde dann vom Plenum des Strafverteidigertags verabschiedet:

“Bereits der 31. Strafverteidigertag kam 2007 zu folgendem Ergebnis:

Die Prohibition und die repressive Drogen(kriminal)politik – gepaart mit teilweise exorbitanten Strafen – haben nicht zur Lösung der Suchtproblematik beigetragen. Ein – neuer – gesellschaftlicher Diskurs ist erforderlich, um die Grundlage für eine von Vernunft geprägte, pragmatische sowie entkriminalisierende Drogenpolitik zu schaffen.“

Seither mehren sich sehr deutlich Stimmen, die den bisherigen Ansatz des „War on Drugs“ für gescheitert ansehen. Es gibt internationale Entwicklungen, die ganz offiziell eine Abkehr vom Prohibitionsansatz markieren.

In Deutschland hat sich dagegen – jedenfalls auf juristischem Gebiet – wenig bis gar nichts geändert. Immer noch verbringen schwerkranke Menschen wegen ihrer Krankheit viele Jahre in Haftanstalten. Immer noch werden berufliche Existenzen, z.B wegen des Umgangs mit Cannabis, zerstört, obwohl genau dieser Umgang inzwischen eine weitgehende gesellschaftliche Akzeptanz erlangt zu haben scheint. Beiden – den Schwerkranken, wie den Freizeitkonsumenten  – wird das BtMG in keiner Weise gerecht.

Nach wie vor enthält das BtMG Strafandrohungen, die ansonsten für Kapitalstraftaten reserviert sind – obwohl es sich auch dabei teilweise eher um Alltagsverhalten handelt. Dem Grundsatz, Strafrecht als „ultima Ratio“ zu verstehen, entspricht das BtMG damit nicht einmal ansatzweise.
Gleichzeitig dürfen bestehende Probleme im Umgang mit psychoaktiven Stoffen nicht verkannt werden. Das Abstinenzparadigma allerdings und die daraus abgeleitete Prohibition haben sich selbst in dieser Hinsicht nicht als probates Mittel erwiesen.Wenn dann auch noch die Repressionsstrategie immense Summen für eine im Ergebnis wirkungslose Strafverfolgung verschlingt, gleichzeitig Mittel für Forschung und Hilfsprojekte drastisch gekürzt werden, so ist dies nicht länger akzeptabel..
Der Prohibitionsansatz ist deshalb aufzugeben. Er gehört aber mindestens auf den parlamentarischen Prüfstand. Es muss in absehbarer Zeit fundiert darüber diskutiert werden, welcher Reformbedarf besteht. Dass Reformbedarf besteht, kann nicht mehr strittig sein. Ein bloßes „Weiter So!“ darf es daher nicht geben.
Deshalb unterstützt der 38. Strafverteidigertag ausdrücklich – als einen notwendigen ersten Schritt – die Initiative von 120 deutschen Strafrechtsprofessoren, die die Einrichtung einer Enquete-Kommission gefordert hat, da sie die strafrechtliche Drogenprohibition als „gescheitert, sozialschädlich und unökonomisch“ ansieht.”

flattr this!

Colorado: Berufungsmöglichkeit für Hanfverurteilte

$
0
0

Der “Colorado Court of Appeals”, das Berufungsgericht des Bundesstaats, hat eine wichtige Entscheidung getroffen: nach der Legalisierung von Cannabis am 1. Januar 2014 muß zuvor Verurteilten, die nur wegen Besitzes geringer Mengen Marihuana bestraft wurden und Berufung dagegen eingelegt haben,  eine neue Verhandlung gewährt werden. Die Entscheidung wurde anhand des Falles einer Frau getroffen, die zu vier Jahren auf Bewährung und 192 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden war, weil bei ihr eine geringe Menge Marihuana gefunden worden war. Ihre Anwälte hatten Berufung gegen das Urteil eingelegt, über die aber vor der Legalisierung nicht mehr verhandelt wurde. Der Generalstaatsanwalt von Colorado hat angekündigt, gegen diese Entscheidung in Berufung zu gehen, obwohl der Effekt dieses Urteilsspruchs “sehr begrenzt” sei, da es wegen des Besitzes von weniger als einer Unze  Marihuana nur zu  Geldstrafen von 100 $, nicht aber zu Haftstrafen gekommen sei.
Während Hanf-Aktivisten die Entscheidung einerseits als “großen Sieg” feierten, kritisierten sie andererseits, dass sie nur wenige Verurteilte beträfe und keine wirkliche Amnestie bedeutete: “Es ist eine richtige rechtliche Entscheidung”, sagte ein Sprecher von NORML (National Organization for the Reform of Marijuana Laws), doch die meisten Verurteilten seien überdurchschnittlich arm und würden Minderheiten angehören, sie könnten sich die Kosten einer Berufungsverhandlung gar nicht leisten.

In Italien hatte schon Anfang des Jahres das höchste Gericht die von der Berlusconi-Regierung 2006 eingeführte Gleichsetzung der Strafen für Cannabis und Heroin oder Kokain als ungesetzlich zurückgewiesen – dort müssen nun etwa 10.000 Hanfverurteilte aus den Gefängnissen entlassen werden.

 

 

flattr this!

20 Jahre “Jack Herer”: Der beste Bud der Welt

$
0
0

Die am meisten ausgezeichnete Cannabis-Sorte der Welt, benannt nach dem “Emperor of Hemp” Jack Herer  (1939-2010) wird 20 Jahre alt, was die Züchter von der Sensi Seed Bank natürlich nicht ungefeiert verstreichen lassen. Bei vierzehn verschiedenen Wettbewerben hat diese Pflanze Preise gewonnen – den ersten bei der Mutter aller Marihuana- Wettbewerbe, dem Cannabis Cup in Amsterdam im November 1994.  Die Jury bei diesem  Wettbewerb, zu dem über  Thanksgiving jedes Jahr ein Jumbo Jet voller Hippies und Hanf-Afficionados aus den USA einfliegt, bildet ein Gruppe ausgewählter Experten, sowie alle Besucher der Veranstaltung, die in den teilnehmenden Coffeeshops die nur mit Nummern benannten Marihuana-Soften testen und auf Fragebögen bewerten können. Jack Herer selbst, mit dem ich zuvor eine Tour durch ganz Deutschland unternommen hatte, auf der wir die deutsche Ausgabe seines bahnbrechenden Buchs (Herer/Bröckers: Die Wiederentdeckung der Nutzpflanze Hanf ) präsentiert hatten, war in diesem Jahr Mitglied der Jury -  und als wir im Hotel angekommen waren, brachte einer der Veranstalter des Cups sieben große Tüten mit den zur Beurteilung stehenden Hanfblüten vorbei. Jack wollte gleich in der Lobby des feinen Hotels mit seiner Jurytätigkeit beginnen,  wo wir mit einigen seiner Freunde saßen, ließ sich aber – da sooo liberal selbst die Niederlande nicht sind – zum Rückzug aufs Zimmer bewegen. Dort führten wir die fein “manükierten”, harztriefenden Buds nach und nach ihrer Verwendung zu, was naturgemäß nach der dritten oder vierten Pfeife nicht mehr zu wirklich objektiven Urteilen führt, aber wir hatten ja noch drei Tage die verschiedenen Nummern zu testen.

Jack-420-401x600Am Ende entschieden wir uns, wenn ich mich recht entsinne, für die Nr. 4. – und das sahen offenbar auch die anderen Juroren und das Publikum so, denn diese Sorte gewann den ersten Preis. Es war eine Züchtung der Sensi Seed Bank, deren Gründer und Patron Ben Dronkers den Cup in Empfang nahm – und danach zu Jack kam, und fragte, ob er gegen ein angemessenes Honorar diese Sorte nach ihm benennen könne. Er konnte und so kam die zu 55% von  Cannabis Sativa und zu 45% von  Cannabis Indica-Eltern abstammende Pflanze zu ihrem Namen und dank ihrer besonderen Qualität weltweit zu Auszeichnungen.

Dass Jack Herer, dessen rastlosem Engagement die Renaissance des Hanfs als Medizin, Rohstoff und Genusssmittel in erster Linie zu verdanken ist – hier eine Interview und eine Video-Dokumentation über sein Leben -  nicht in irgendeiner Hanfsorte, sondern im besten Bud der Welt geehrt wird, hat der “Hempster des Jahrhunderts” (High Times) mehr als verdient. Ein Jahr nach seiner Patenschaft half ich ihm bei einem Besuch in L.A. an seinem Infostand an der Promenade von Venice beim Verteilen von Flugblättern für die Volksabstimmung zur Legalisierung medizinischen Marihuanas, die 1996 in Californien (als erstem von mittlerweile 19 US-Staaten) erfolgreich war. Und es nicht zuviel wenn man sagt, dass dieser “major victory” ohne einen Kämpfer wie Jack Herer nicht erreicht worden wäre. Insofern ist es nur passend, wenn auch Patienten, die medizinisches Cannabis über ihre Apotheke beziehen (was in D nur mit Ausnahmegenehmigung des Bundesamts für Arzneimittel möglich ist) unter anderem Namen letzlich nichts anderes zu sich nehmen als “Jack Herer”.

(Bild oben: Jack Herer, die Pflanze; unten:  Jack The Man, die Uhr stand immer auf 4:20)

flattr this!

Der Krieg gegen Drogen fördert die Ausbreitung von Infektionskrankheiten

$
0
0

In vielen Ländern, in denen es Spritzenaustauschprogramme und Substitutionsprogramme für Heroinabhängige gibt, ist die Zahl der Neuinfektionen mit HIV und Hepatitis C (HCV) deutlich geringer als in Ländern, in denen es keine solche Programme gibt. Solche Programme sind eine Interventionsstrategie zur Erhaltung von Gesundheit und zur Senkung der Kosten für medizinische Behandlungen.

Drogensüchtigen auf der Krim droht ein kalter Entzug

Laura Mills schrieb am 6. April 2014 unter dem Titel „Drogensüchtigen auf der Krim droht ein kalter Entzug“ in der Basler Zeitung zur Situation auf der Halbinsel Krim nach der Wiedervereinigung mit Russland:

Rund 800 Drogenabhängige beteiligen sich auf der Krim an einem Entzugsprogramm. In Russland ist der Ersatzstoff Methadon jedoch verboten. Nun droht der Halbinsel die Ausbreitung von HIV und Aids. Die Abgabe des Ersatzstoffs Methadon an Drogenabhängige auf der Krim hat die Ausbreitung von HIV auf der Halbinsel verlangsamt. Dieser Erfolg steht nun auf dem Spiel, weil Russland das Medikament verbietet.

[...] Auf der Krim sind nach Schätzungen des UN-Kinderhilfswerks Unicef rund 12.000 der zwei Millionen Bewohner mit dem HI-Virus infiziert. Jahrelang stiegen die Infektionsraten immer weiter an. Erst 2012 konnte das ukrainische Gesundheitsministerium erstmals einen Rückgang der Neuinfektionen vermelden. Dieser Erfolg wird auch der Methadon-Therapie zugeschrieben, wie die Hilfsorganisation International HIV/Aids Alliance of Ukraine erklärt. So hätten injizierende Drogenkonsumenten 2002 noch 62 Prozent aller neuen HIV-Infektionen ausgemacht. Bis 2013 sank diese Zahl auf 33 Prozent.

[...] In Russland, das Süchtigen einen kalten Entzug empfiehlt, breitet sich HIV rasch aus. Die Zahl der registrierten Infizierten stieg nach Angaben der russischen Behörden 2013 um fast elf Prozent. [...] Die Patienten erzählen, dass die Ärzte auf der Krim das Programm seit dem Start vor fünf Jahren stets unterstützt hätten. Sie versicherten den Teilnehmern vor dem Referendum, die Methadon-Abgabe werde mindestens bis zum Ende des Jahres fortgeführt. Am 20. März 2014 jedoch erklärte Viktor Iwanow, der Leiter der russischen Behörde zur Drogenbekämpfung, das Methadon-Programm auf der Krim werde beendet.

Analyse der Weltkommission für Drogenpolitik

In ihrem Bericht vom Mai 2013 „Die verheerenden Auswirkungen des Drogenkriegs auf ­die Volksgesundheit: Die versteckte Hepatitis-C-Epidemie“ schreibt die Weltkommission für Drogenpolitik (Global Commission on Drug Policy):

Hepatitis C ist eine weit verbreitete chronische Virusinfek­tion, welche vor allem in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen die Volksgesundheit, die Wirtschaft und den Sozialbereich stark belastet. Obschon die Hepatitis-C-Epidemie von der Weltgesundheitsorganisation als „virale Zeitbombe“ bezeichnet wird, erhält sie noch immer kaum Aufmerksamkeit. Der Zugang zu präventiven Maßnahmen ist limitiert, und Diagnose und Behandlung sind viel zu teuer und für die Betroffenen oft unerreichbar. Das Problembewusstsein in der Bevölkerung und die politische Handlungsbereitschaft in Bezug auf Hepatitis C sind viel zu schwach ausgeprägt, und eine wissenschaftliche Hepatitis-Überwachung ist oft nicht vorhanden.

Das Hepatitis-C-Virus ist hoch ansteckend und via Blutkontakt übertragbar. Deshalb sind Menschen, die Drogen injizieren, überproportional stark davon betroffen: Weltweit leben geschätzte 10 der 16 Millionen Menschen mit intravenösem Drogenkonsum mit Hepatitis C. In Ländern mit besonders restriktiven Drogengesetzen sind es oft mehr als die Hälfte, die das Virus in sich tragen – in Thailand und Teilen von Russland sogar über 90 Prozent.

Hepatitis C nimmt bei etwa einem Viertel der chronisch Infizierten einen schweren oder sogar tödlichen Verlauf und ist zunehmend für frühzeitige Todesfälle bei intravenösem Drogenkonsum verantwortlich. Weltweit sind die meisten HIV-positiven Menschen, die Drogen injizieren, gleichzeitig von einer Hepatitis-C-Infektion betroffen. Schadenminderungsprogramme – zum Beispiel die Abgabe von sterilen Nadeln und Spritzen oder Opioid-Substitutionstherapien – können eine Verbreitung des Hepatitis-C-Virus unter Drogenkonsumierenden effizient verhindern, sofern sie für alle zugänglich sind und in angemessenem Umfang angeboten werden.

Anstatt in wirksame Präventivmassnahmen und Behandlungsprogramme zu investieren, um die erforderlich Abdeckung zu erreichen, verschwenden die Regierungen weiterhin Milliarden von Dollar für die Festnahme und Bestrafung von Drogenkonsumierenden – eine grobe Fehlverteilung limitierter Ressourcen, die besser für die Volksgesundheit und Präventivmaßnahmen eingesetzt werden würden. Gleichzeitig hat die repressive Drogenpolitik der Stigmatisierung und Kriminalisierung sowie massenhaften Inhaftierungen von Drogenkonsumierenden Vorschub geleistet. Dabei konnten die wenigsten Länder einen bedeutsamen Rückgang von Neuinfektionen mit dem Hepatitis-C-Virus in dieser Menschengruppe verzeichnen. Das Scheitern der Regierungen, die Krankheit zu verhindern und einzudämmen, wird in vielen Ländern weitreichende Konsequenzen für die zukünftigen Gesundheitskosten und die Sozialhilfe haben.“

­Im Bericht, der 2012 veröffentlicht wurde, beschreibt die Weltkommission für Drogenpolitik, wie der weltweite Drogenkrieg die HIV-Epidemie unter Drogenkonsumierenden anheizt. Der neue Bericht legt den Fokus auf Hepatitis C, eine weitere tödliche Epidemie innerhalb dieser Bevölkerungsgruppe. Nach einer kurzen Übersicht wird darauf eingegangen, wie der „Krieg gegen die Drogen“ und die repressive Drogenpolitik die Eindämmung der Hepatitis-C-Infektionen verhindern.

Das Schweigen über die Leiden, die eine repressive Drogenpolitik verursacht, wurde gebrochen. Sie ist unwirksam, verletzt die Menschenrechte, erzeugt Gewalt und setzt einzelne Menschen und Menschengruppen unnötigen Risiken aus. Hepatitis C ist eines dieser Leiden – ein vermeid- und heilbares Leiden, vorausgesetzt, die Maßnahmen gegen die Drogenproblematik sind auf die Interessen der öffentlichen Gesundheit ausgerichtet. Es ist Zeit, neue Wege zu gehen.

Auch in Deutschland versagt die Gesundheitspolitik

Heino Stöver, Frankfurt am Main, und Bärbel Knorr, Berlin, schreiben in ihrem Bericht „HIV, Hepatitis und Haft“ (HIV & more, Ausgabe 4/2013) zur Situation in Deutschland:

Prinzipiell gelten für die medizinische Versorgung von Gefangenen die gleichen Standards wie für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch gibt es hinter Gittern eine Fülle von Besonderheiten, bedingt durch das enge Zusammenleben, durch gehäuft auftretende Krankheitsbilder wie HIV und Hepatitis C (HCV) und durch die Doppelfunktion des Arztes als Teil der staatlichen Macht und zugleich als Anwalt des Patienten.

In Deutschland befinden sich rund 70.000 Menschen im Strafvollzug und in Untersuchungshaft. Weitere 10.000 Menschen sind im Maßregelvollzug (d.h. psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter) untergebracht. [...] Etwa jeder Zehnte der allgemein angenommenen Gesamtzahl von mind. 150.000 problematischen Drogenabhängigen ist inhaftiert. Bei 11.000 zur Verfügung stehenden Therapieplätzen befinden sich also etwa 1,5 Mal mehr Drogenkonsumenten im Gefängnis als in Therapieeinrichtungen.

Die Infektionsdynamik wird überwiegend von drogen-bedingten Infektionsrisiken befeuert. Entsprechend hoch ist die Zahl Opioidabhängiger mit einer schwerwiegenden Infektionskrankheit: 17,6% aller Gefangenen haben eine Hepatitis C, 10,6% haben oder hatten eine Hepatitis B, 0,8% sind HIV-positiv. Jeder zweite Gefangene (50,6%), der jemals Drogen injizierte, ist HCV-positiv und 1,6% sind HIV-positiv. Das heißt jeder fünfte bis sechste Gefangene hat mindestens eine dieser Infektionserkrankungen.

Die Problemlage gleicht der einer suchtmedizinisch-infektiologischen Schwerpunktpraxis in Freiheit: doch ist man dafür gerüstet? Allein diese Zahlen beantworten diese Frage: Von 186 Justizvollzugsanstalten bietet nur eine JVA einen Spritzentausch an, d.h. von den 70.000 Gefangenen haben 110 Gefangene einen Zugang zu sterilen Spritzen (0,16%).

Aufgaben für die Drogenbeauftragte Marlene Mortler

Wenn die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, Schaden vom Volk abwenden will, dann muss sie dafür sorgen, dass in Justizvollzugsanstalten flächendeckend Spritzenaustauschprogramme und Substitutionsprogramme eingeführt werden, bundesweit flächendeckend Fixerstuben etabliert werden und die Rahmenbedingungen für die Substitution mit Methadon und Buprenorphin sowie für die Originalstoffvergabe (Diamorphin) verbessert werden.

flattr this!

Gerhard Seyfried: Meister der komischen Hanf-Kunst

$
0
0

“Meister der komischen Kunst” heißt eine Buchreihe des Verlags Antje Kunstmanns. Sie stellt “die bedeutendsten deutschsprachigen Künstlerinnen und Künstler vor,
die mit Zeichenstift, Pinsel und Wortmächtigkeit das Zeitgeschehen und unsere Gesellschaft seit etwa 1950 begleiten, erläutern und das Komische mit gebotener Ernsthaftigkeit aufzeichnen.” Dort ist jetzt ein Band mit den Arbeiten von Gerhard Seyfried erschienen: Der Band zeigt einen Querschnitt seines nunmehr über 40-jährigen Schaffens, darunter auch einige seiner Klassiker der komischen Hanf-Kunst.

meisterwerker_seyfried.pdf (Seite 12 von 57)meisterwerker_seyfried.pdf (Seite 13 von 57)meisterwerker_seyfried.pdf (Seite 43 von 57)

cover_meister_seyfried-1.pdf (1 Seite)

Meister der komischen Kunst: Gerhard Seyfried, Verlag Antje Kunstmann, 112 Seiten, 16 EURO

flattr this!


Menschenrechte, Drogen und die UNO

$
0
0

Da sind es gleich zwei Meldungen, die überraschend hereinplatzen: Die UNO kritisiert den Anstieg von Hinrichtungen im Iran. Die meisten dieser Hinrichtungen seien im Zusammenhang mit Drogendelikten erfolgt. Damit verstoße der Iran gegen internationale Rechtsgrundsätze. Und im Kampf gegen Rauschmittel sollten sich Länder nach Ansicht von UN-Generalsekretär Ban Ki Moon auf die Unterstützung statt auf die Kriminalisierung von Konsumenten konzentrieren.

Bisher hat es die UNO, insbesondere der UN-Drogenbehörde UNODC nicht gestört, wenn im Zusammenhang mit angeblicher Drogenbekämpfung Bürgerkriege, systematische Menschenrechtsverletzungen und ökologische Zerstörung zugenommen haben. Noch 2012 hat die UNO den Kampf des Iran gegen den Drogenschmuggel ausdrücklich gewürdigt, obwohl hinreichend bekannt war, dass dieses Land bei der Drogenbekämpfung rechtsstaatliche Standards vermissen lässt. Geständnisse werden durchaus mit Folter erpresst, politischen Gegnern schon mal Drogen untergeschoben. Die Anwendung der Todessstrafe bei Drogendelikten hat nicht nur im Iran, sondern auch in Ländern wie Vietnam oder Saudi-Arabien eine Dimension erreicht, die an Staatsterror grenzt.

Systematische staatliche Gewalt gegen die Beteiligten des illegalisierten Drogenmarktes nimmt global Züge von „Säuberungsaktionen“ an, wie wir sie aus dem Bereich ethnischer, religiöser, politischer oder homophober „Säuberungen“ kennen.

UNODC sagt Kriminalisierung wäre „nicht hilfreich

Am 14. März 2014 veröffentlichte Tribble auf seinem Blog „Die Hanfplantage“ einen Artikel mit dem Titel „Die globale Anti-Drogenbehörde denkt, die Kriminalisierung von Drogen wäre keine gute Idee.“ Darin wird die Drug Policy Alliance (DPA) mit den Worten zitiert:

Heute hat eine Arbeitsgruppe des UNO-Büros zur Drogen und Verbrechensbekämpfung angekündigt, grundlegend neue Empfehlungen auszusprechen, welche die Strafverfolgung für Drogengebrauch in Frage stellt. Die wissenschaftliche Beratergruppe zu Drogenpolitik, Gesundheit und Menschenrechte der UNODC – unter anderem Nora Volkow, Vorsitzende des Nationalen Instituts gegen Drogenmissbrauch (NIDA) der USA – werden ihre Empfehlungen auf dem High Level Meeting der 57. Internationalen Suchtstoffkonferenz vorstellen. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe sagen “strafrechtliche Verfolgung ist nicht hilfreich” und sprechen damit den Drogengebrauch und -missbrauch an.

Die DPA war sehr Glücklich dies zu Hören: „Es gibt einfach keine wissenschaftliche Basis in der Wissenschaft, Gesundheit oder Ethik um jemanden bloß wegen Drogenbesitzes in das Justizsystem zu verfrachten.“ so DPA Sprecher Ethan Nadelmann. „Hoffentlich helfen die Empfehlungen der UNO, den globalen Trend hin zu einem Ende der Kriminalisierung des Drogenkonsums und -besitzes. Dies würde in den Vereinigten Staaten einen enormen Unterschied ausmachen.

Die Empfehlungen der UNO sind damit Konsistent mit denen der Globalen Kommission zu Drogenpolitik und überraschen weit gefasst. Eine große Gemeinde hat sich gesammelt, welche für die Drogenentkriminalisierung spricht, darunter die Amerikanische Organisation für Gesundheit, die Organisation der Amerikanischen Bundesstaaten, das Internationale Rote Kreuz und des Roten Halbmondes, die NAACP, Human Rights Watch, die Amerikanische Vereinigung für Bürgerrechte (ACLU) und der Nationale Latinokongress.

UN: „…es liegt an den Regierungen selbst, zu entscheiden…

Während des 57. Treffens der Suchtstoffkommission, das vom 13. bis 21. März 2014 in Wien stattfand, hat der UNODC Frontmann Yury Fedotov (Leiter des UN-Ministeriums für Drogen und Kriminalität) verkündet: „Die Vereinten Nationen sollen für ihre Mitgliedsstaaten keine Zwangsjacke sein, und Abkommen zur Drogenkontrolle stellen keine Sanktionen bereit. Sie sind auf den Prinzipien des guten Willens und des Einverständnisses mit internationalen Gesetzen aufgebaut. Es liegt an jeder Regierung selbst, zu entscheiden, ob sie Festlegungen internationaler Gesetze folgen oder nicht folgen wollen.“ (Quelle: Martijn: Niederländische Gemeinden beginnen mit reguliertem Cannabisanbau, Sensi Seeds Blog, 28. März 2014)

UNO kritisiert Anstieg der Hinrichtungen

Am 13. März 2014 druckte die TAZ folgende Meldung der Deutschen Presseagentur ab: „GENF | Angesichts eines Anstiegs von Hinrichtungen im Iran haben UN-Experten die Regierung aufgefordert, die Vollstreckung von Todesstrafen auszusetzen. Allein seit Anfang 2014 seien im Iran 176 Menschen gehängt worden, erklärten UN-Sonderberichterstatter in Genf. Seit Mitte 2013 nehme die Zahl von Todesurteilen und Hinrichtungen immer mehr zu. Die meisten dieser Hinrichtungen seien im Zusammenhang mit Drogendelikten erfolgt. Damit verstoße der Iran gegen internationale Rechtsgrundsätze. (dpa)

UNO-Bericht als „Lüge“ zurückgewiesen

Wie der ORF am 16. März 2014 berichtete, hatte Justizchef Laridschani Ende des Vorjahres einen Bericht der UNO-Menschenrechtskommission über die Verschlechterung der Menschenrechtslage im Iran als „Lüge“ und „einseitig“ zurückgewiesen. Zur Kritik an der Todesstrafe hatte er gesagt, wer gegen diese Strafe sei, widersetze sich „den Geboten des Islam“. Laut Iranischer Exilopposition, der Nationale Widerstandsrat Iran (NWRI) gibt es Tausende Todeskandidaten im Iran. Um die Hinrichtungen zu beschleunigen, habe das Regime Galgen mit einer Kapazität für zwölf Personen anfertigen lassen – das öffentliche Hängen mittels Kränen ist noch immer die Regel.

Ban Ki Moon gegen Kriminalisierung

Am 14. März 2014 druckte die TAZ folgende Meldung der Deutschen Presseagentur ab: „WIEN | Hilfe statt Bestrafung für Drogenkonsumenten: Im Kampf gegen Rauschmittel sollten sich Länder nach Ansicht von UN-Generalsekretär Ban Ki Moon auf die Unterstützung statt auf die Kriminalisierung von Konsumenten konzentrieren. Wissenschaftlicher Konsens zeige, so Ban Ki Moon, dass die Entkriminalisierung von Drogenkonsum, der Austausch von Nadeln oder Substitutionstherapien für Abhängige die Ausbreitung von HIV und anderer Krankheiten entscheidend verhindere. Innovative Ideen seien gefragt. (dpa)

Die neuesten Meldungen seitens der UNO bleiben allerdings Makulatur, wenn nicht auch intern in der Weltgemeinschaft Konsequenzen gezogen werden, meint der Theologe Michael Kleim aus Gera:

1)   Die Kritik am Iran reicht nicht aus. Umgehend sollte die Drogenbehörde UNODC jede Zusammenarbeit bei der Drogenbekämpfung im Iran einstellen. Mehr noch: die UNODC sollte jede materielle, strukturelle und ideelle Unterstützung von Ländern abbrechen, in denen bei Drogendelikten die Todesstrafe vorgesehen ist.

2)   Die Weltgemeinschaft muss auch im Bereich der Drogenpolitik grundsätzlich ihren Anspruch endlich ernst nehmen, gegen Menschenrechtsverletzungen, Militarisierungstendenzen und Umweltzerstörung zu arbeiten.

3)   Die bestehenden internationalen Drogenverträge müssen unter dem oben benannten Aspekt auf den Prüfstand. Verträge, die letztlich Konflikte, Gewalt und staatliche Willkür fördern, haben ihren Sinn verloren – wenn sie je einen solchen hatten.

flattr this!

2013 wieder mehr Drogentote

$
0
0

Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) und der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, stellten am Donnerstag, 17. April 2014, in Berlin die „Rauschgiftlage 2013“ vor. Dabei wurde den sogenannten „Drogentoten“ viel Aufmerksamkeit geschenkt. Im Jahr 2013 starben in Deutschland 1.002 Menschen an den Folgen ihres Drogenkonsums. Damit stieg die Zahl der „Drogentoten“ in Deutschland erstmals seit 2009 wieder an – aktuell um rund 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Mehrzahl der Rauschgifttoten war weiterhin männlich (83 Prozent), das Durchschnittsalter lag – wie im Vorjahr – bei rund 38 Jahren.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, erklärt dazu: „Trotz des positiven Trends mit langfristig sinkenden Drogentodeszahlen sterben jedes Jahr nach wie vor zu viele Menschen an den Folgen des Konsums illegaler Drogen. Dass wir im letzten Jahr einen leichten Anstieg zu verzeichnen hatten macht deutlich, dass wir in unseren Bemühungen um die Drogenprävention und in der Suchthilfe nicht nachlassen dürfen. Wenn rechtzeitige Hilfe zur Verfügung steht, können Überdosierungen verhindert werden.

Als positives Zeichen der neuen Erhebungen können wir feststellen, dass bei den unter 30-Jährigen die Todesfälle im Vergleich zum Jahr 2012 deutlich gesunken sind. Erst ab der Altersklasse der über 30-Jährigen stiegen die Drogentodeszahlen an. Prävention muss frühzeitig ansetzen, damit sie wirken kann und langjährigen Drogenabhängigen muss noch zielgerichteter geholfen werden.

Bayern liegt bei Flächenstaaten vorn

In Bayern gab es letztes Jahr 230 „Drogentote“. Das waren 8,0% mehr als im Jahr 2012 und 29,9% mehr als im Jahr 2011. Pro 100.000 Einwohner gab es in Bayern letztes Jahr 1,8 „Drogentote“, ein Drittel mehr als im Bundesdurchschnitt, der bei 1,2 lag. Von den Flächenstaaten lag nur noch Hessen mit 1,5 „Drogentoten“ pro 100.000 Einwohner über dem Bundesdurchschnitt.

Häufigkeit von Drogentodesfällen in den Flächenstaaten der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2013

Abbildung 1 zeigt die Häufigkeit von Drogentodesfällen in den Flächenstaaten der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2013. Die Flächenstaaten im Osten Deutschlands mussten im Schnitt weit weniger „Drogentote“ registrieren als die im Westen des Landes. Und Bayern lag übrigens nicht nur 2013 über dem Bundesdurchschnitt, sondern schon kontinuierlich seit 2007, wie die folgende Abbildung zeigt.

Häufigkeit von Drogentodesfällen in Bayern und in Deutschland als Zeitreihe von 1994 bis 2013

Abbildung 2 zeigt die Häufigkeit von Drogentodesfällen in Bayern und in Deutschland als Zeitreihe von 1994 bis 2013. Einzig im Jahr 2006 lag Bayern unter dem Bundesdurchschnitt, in den Jahren 1995, 1997, 1999, 2002 und 2005 lag Bayern etwa beim Bundesdurchschnitt und in allen anderen Jahren darüber. Es gibt gemäß dieser Statistik keinen Anlass für die Vermutung, dass die härtere Gangart in der Drogenpolitik (Verbot von Fixerstuben, hohe Kontrolldichte) positive Auswirkungen auf die Schadensminderung hat.

Große Städte stärker betroffen

Heroinkonsumenten ziehen gerne in große Städte, da es dort meistens eine bessere Infrastruktur für die medizinische Versorgung gibt. Dies gilt insbesondere für die Substitution mit Methadon und Buprenorphin sowie in einigen Städten für die Originalstoffvergabe (Diamorphin). Durch die Zuwanderung von Opiatabhängigen ist die Häufigkeit von „Drogentoten“ in großen Städten oftmals deutlich größer als auf dem Land.

Erst nach der Grundsatzentscheidung durch das Bundesgerichtshof am 17. Mai 1991 zur Therapiefreiheit des Arztes und zur Zulässigkeit der Methadonbehandlung wurde vom Gesetzgeber das Betäubungsmittelgesetz am 9. September 1992 dahingehend geändert, dass bei bestimmten Indikationen, auch sozialen, die Substitution zulässig war. Nach der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im September 1992 wurde auch die Verschreibungsverordnung für Betäubungsmittel 1992 und 1994 den richterlichen Vorgaben angepasst und erweitert, so dass sich die ärztliche Verschreibung von Ersatzdrogen wie Methadon und Levomethadon in den neunziger Jahren als anerkannte Methode zur Behandlung der Heroinabhängigkeit etablieren konnte.

Häufigkeit von Drogentodesfällen in den Stadtstaaten und ausgewählten Städten im Jahr 2013
Abbildung 3 zeigt die Häufigkeit von Drogentodesfällen in den Stadtstaaten und ausgewählten Städten im Jahr 2013. Essen, Hannover und Bremen liegen unter dem Bundesdurchschnitt, Mannheim und München übertreffen diesen um mehr als das Doppelte, Berlin knapp, Hamburg, Frankfurt am Main und Köln um mehr als das Dreifache und Nürnberg sogar um mehr als das Fünffache.

Häufigkeit von Drogentodesfällen in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg als Zeitreihe von 1994 bis 2013
Abbildung 4 zeigt die Häufigkeit von Drogentodesfällen in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg als Zeitreihe von 1994 bis 2013. Um die Jahrtausendwende musste Bremen die meisten „Drogentoten“ registrieren, während in Hamburg die Zahl der „Drogentoten“ stetig im Sinken war. Dies lag in der Tatsache begründet, dass Hamburg bereits 1994 die ersten Fixerstuben (Gesundheitsräume, Injektionsräume) in Betrieb nahm, während in Bremen in  der Folge nach der Beschlagnahmung des „Drug-Mobils“ (Fahrbare Fixerstube) des Hamburger Vereins Freiraum e.V. im Sommer 1997 in Bremen das Stadtamt der Bremer Innenbehörde in geradezu zynischer weise mitteilte: „Die Gesundheit der Bevölkerung sowie die körperliche Integrität und das Leben des Einzelnen könnten dadurch [durch Fixerstuben, Anm. d. Red.] Schaden nehmen. Vor diesen Gefahren ist die Allgemeinheit zu schützen.

Frankfurt am Main war die erste Stadt in Deutschland, die Fixerstuben zugelassen hat. In Frankfurt am Main haben Fixerstuben den Segen des Oberstaatsanwaltes Harald Körner, der im Jahr 1993 in einem Rechtsgutachten (Gutachten zur Zulässigkeit von Gesundheitsräumen für den hygienischen und stressfreien Konsum von Opiatabhänigen) die Zulässigkeit von Fixerstuben festgestellt hat. So war es verschiedenen Trägervereinen in der Mainmetropole möglich Fixerstuben, die amtlich ursprünglich Gesundheitsräume, später dann Konsumräume genannt werden, einrichten zu können. Seit der Eröffnung der ersten Fixerstuben in der Bahnhofsgegend im Jahr 1994 sind die Notarzt-Einsätze dort drastisch zurückgegangen wie auch die Zahl der registrierten „Drogentoten“. Die Zahl der sogenannten „Drogentoten“ sank in der Zeit von 1991 bis 1997 um mehr als das Sechsfache, von 147 im Jahr 1991 auf 22 im Jahr 1997. Keine andere Stadt konnte eine so erhebliche Minderung verzeichnen wie Frankfurt am Main.

Heimarbeit für die Drogenbeauftragte Mortler

In Nürnberg gab es pro 100.000 Einwohner im Jahr 2013 etwa 6,1 „Drogentote“, in Kempten im Allgäu sogar 9,3. In keiner andern deutschen Großstadt gab es im gesamten Jahr so viele „Drogentote“ in Relation zur Einwohnerzahl. Dennoch bleiben die Behörden in Bayern absolut lernresistent, setzen nach wie vor primär auf repressive Maßnahmen und verhindern die Etablierung von Maßnahmen zur Schadensminderung wie beispielsweise Fixerstuben.

Wörtlich heißt es zur Situation in Kempten in den Allgäuer Nachrichten: „Ein Grund könnte sein, dass die Vergabe des Substitutionsmittels Methadon für Ärzte rechtlich immer schwieriger wird. Im Allgäu wurden in diesem Jahr sogar Ärzte wegen falscher Vergabe des Mittels verurteilt. Viele schrecken daher vor der Behandlung zurück. Die Folgen haben die betroffenen Patienten zu tragen: sie haben es immer schwerer, Hilfe zu finden.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, wuchs im Nürnberger Land in Franken (Nordbayern) auf und war bisher dort auch politisch aktiv. Für Mortler ist jetzt echte „Heimarbeit“ angesagt, um dem Drogenelend in der fränkischen Metropole und dem Bundesland Bayern Einhalt zu gebieten. Deshalb muss sie dafür sorgen, dass auch in Bayern der Schadensminderung eine höhere Priorität eingeräumt wird als der Repression.

Vergleiche herzu in diesem Blog

07.04.2014: Der Krieg gegen Drogen fördert die Ausbreitung von Infektionskrankheiten
16.12.2013: Wieder mehr Drogentote?
04.12.2013: Die CSU und der Drogentod
30.12.2010: Die Tragödie von Nürnberg

flattr this!

Zur globalen Hanfdemo am 3. Mai

$
0
0

Der Global Marijuana March (GMM) ist ein vom US-amerikanischen Legalisierungsaktivisten Dana Beal 1998 ins Leben gerufener weltweiter Aktionstag für ein Ende des Cannabisverbotes und ein Ende des Drogenkrieges. Ziel des GMM ist es, Anfang Mai Millionen Menschen aus aller Welt durch „zeitgleiche“ Demonstrationen, Konferenzen, Festivals und weitere Events zum Thema Hanf gemeinsam unter der Überschrift „Worldwide“ oder „Global Marijuana March“ (GMM) bzw. „Million Marijuana March“ (MMM) zu vereinen. Dieses Jahr wird der GMM am Samstag, 3. Mai 2014 stattfinden. Die Berliner machen ihre Demo erst am 10. Mai, da viele haupt­städ­tische Akti­vist­en am ersten GMM-Samstag in anderen Orten präsent sein werden.

Menschenrechte und Freiheit auch für Kiffer

Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 gehört zu den Grundlagen moderner freiheitlich demokratischer Rechtsstaaten. Die Erklärung ist vom Gedankengut der Aufklärung geprägt. So heißt es in Artikel IV:

Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet: Die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen hat also nur die Grenzen, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuss ebendieser Rechte sichern. Diese Grenzen können nur durch das Gesetz bestimmt werden.

Und in Artikel V heißt es:

Das Gesetz darf nur solche Handlungen verbieten, die der Gesellschaft schaden. Alles, was durch das Gesetz nicht verboten ist, darf nicht verhindert werden, und niemand kann gezwungen werden zu tun, was es nicht befiehlt.

Der Genuss psychotrop wirkender Substanzen (sprich: die Seele bewegend) wie Cannabis beeinträchtigt die Rechtsgüter anderer Menschen nicht und darf deshalb aus ethischer Sicht auch nicht strafbewehrt sein. Dazu gehören auch Vorbereitungshandlungen wie der Anbau, Erwerb und Besitz. Jeder muss auf seine Art genießen können. Und niemand darf, solange der Genuss nicht auf Kosten oder zu Lasten anderer erfolgt, ihn in seinem eigentümlichen Genuss stören.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstößt in gravierender Weise gegen dieses Grundprinzip der Menschen- und Bürgerrechte, die jedem die Freiheit einräumen, all das zu tun, was keinem anderen schadet. Jeder der gegen diesen Verstoß und für die freie Wahl des Genusses demonstrieren will, ist aufgerufen, sich an einem GMM zu beteiligen.

Cannabis als Medizin

Die Verwendung von Cannabis als Arzneimittel hat eine jahrtausendealte Tradition. In der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts verschwanden jedoch Cannabispräparate vom Markt, weil die Pharmaindustrie moderne standardisierte Präparate anbot, die angeblich mit weniger Nebenwirkungen behaftet waren als Cannabis. Zudem verhinderten rechtliche Einschränkungen aufgrund der behaupteten Gefährlichkeit von Cannabis als Rauschmittel die medizinische Verwendung.

Die pharmakologischen Wirkungen von Cannabis sind in jüngster Zeit jedoch wieder stark in den Fokus der medizinischen Forschung gerückt. Verantwortlich für die Wirkungen sind Inhaltsstoffe die als Cannabinoide bezeichnet werden; allen voran das Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und das Cannabidiol (CBD). Gut dokumentiert und nachgewiesen ist die Wirksamkeit des Cannabis bei Übelkeit, Erbrechen, und Kachexie. Viele Studien weisen darauf hin, dass ein großes arzneiliches Potential in der Schmerztherapie, bei Depressionen und bei vielen Autoimmunerkrankungen, wie beispielsweise multipler Sklerose und Morbus Crohn vorliegt.

Cannabis und seine Wirkstoffe sind in den Anlagen des BtMG aufgelistet. Aufgabe des des BtMG ist es eigentlich, den Verkehr mit Betäubungsmitteln zum Wohle und gemäß den Bedürfnissen der Patienten zu regeln. Doch für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) scheint das BtMG in erster Linie ein Gesetz zur „Verhinderung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln“ zu sein. Offensichtlich wird beim BfArM die Verbotskultur (besser: Verbotsunkultur) höher bewertet als das Wohl der Patienten. Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin IACM), erklärte hierzu: „Es ist beschämend für ein zivilisiertes Land, dass es für diese Patienten keine andere Lösung findet, als sie wie Verbrecher zu behandeln und ins Gefängnis zu werfen.“ - IACM-News vom 18. August 2007

Die Prohibitionspolitik in der Bundesrepublik Deutschland nimmt Elend und Tod Schwerkranker billigend in Kauf und zeigt damit ihr wahres unmenschliches Gesicht – im vielfachen Leid der Schmerz-, Krebs-, AIDS- oder MS-Patienten zeigt sich, dass die deutsche Drogenpolitik weit mehr von Sadismus als von Recht und Ethik geprägt ist. Weshalb gegen solche staatliche Rechtswidrigkeit nicht schnell und nachhaltig gerichtlicher Rechtsschutz mobilisiert werden kann, ist unerklärlich. Am GMM wird gegen diese unmenschliche und rechtswidrige Politik demonstriert und gefordert, dass natürliches Cannabis für Patienten als Medizin zugelassen wird.

GMM-Events am Samstag, 3. Mai 2014

Bremen
3. Mai 2014, 12 Uhr, Hauptbahnhof
https://www.facebook.com/events/1476284392588177/

Flyer Global Marijuana March Bremen 2014
Dortmund
3. Mai 2014, 15:15 Uhr, Kampstraße Dortmund
https://www.facebook.com/events/268233083352524/
http://www.global-marijuana-march-dortmund.de/

Dresden
3. Mai 2014, 14 Uhr, Alaunplatz
https://www.facebook.com/events/250849675089589/
http://gmm-dresden.de/

Flyer Global Marijuana March 2014 Dresden
Erlangen
3. Mai 2014, 15 Uhr, Martin Luther Platz
https://www.facebook.com/events/1446343808917328/

Frankfurt am Main
3. Mai 2014, 14 Uhr, Willy Brandt Platz
https://www.facebook.com/events/693777217323536/

Flyer Global Marijuana March 2014 Frankfurt am Main
Hannover
3. Mai 2014, 14 Uhr, Opernplatz
https://www.facebook.com/events/247644688750316/
http://ottmob.chillenodergrillen.de/

Heidelberg
3. Mai 2014, 13 Uhr, Stadtbücherei
https://www.facebook.com/events/257496564407433/

Flyer Global Marijuana March 2014 Heidelberg
Kempten:
03.Mai 13:30 Uhr Hauptbahnhof
https://www.facebook.com/GMMKempten

Köln
3. Mai 2014, 14 Uhr, Bahnhof Köln Messe / Deutz
https://www.facebook.com/events/1425895990987091/

München
3. Mai 2014, 13 Uhr, Sendlinger Tor Platz
https://www.facebook.com/events/217621305095457/

Flyer Global Marijuana March 2014 München
Plauen
3. Mai 2014, 14 Uhr, Großer Parkplatz am oberen Bahnhof
https://www.facebook.com/events/281932368640197/

Ulm
3. Mai 2014, 13:30 Uhr, Ecke Hirschstraße / Glöcklerstraße
https://www.facebook.com/events/199640103565489/

Wuppertal
3. Mai 2014, 13:30, vor den City Arkaden, Alte Freiheit 9
https://www.facebook.com/events/633527606695797/

Würzburg
3. Mai 2014, 15 Uhr, Hauptbahnhof
https://www.facebook.com/events/407810706030360/

GMM-Aktion am Sonntag, 4. Mai 2014

Nürnberg:
04.Mai 12:00 Uhr Desi / Brückenstraße 23
https://www.facebook.com/events/481389265295452/

GMM-Aktion am Samstag, 10. Mai 2014

Berlin
10. Mai 2014, 14 Uhr, Volkspark Hasenheide
http://www.gmmberlin.de/
https://www.facebook.com/events/623091114431417/

Vom Dealer zum Coffeeshop

Die Berliner Demonstration zum Global Marihuana March (GMM) 2014 startet am 10. Mai um 14 Uhr am bekannten Cannabisschwarzmarkt Hasenheide und wird am nicht weniger berüchtigten Drogenumschlagplatz Görlitzer Park mit einer Abschlusskundgebung enden. Der Görlitzer Park wurde laut Organisatoren als Ziel gewählt, um dem Coffeeshop-Antrag des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg Nachdruck zu verleihen. Die Demonstraten sehen in der Errichtung von Coffeeshops einen sinnvollen Schritt in Richtung Schadensminderung.

Alle freiheitsliebenden Menschen sind hiermit aufgerufen, an den angemeldeten Demonstrationen teilzunehmen!

Flyer Global Marijuana March 2014 Berlin

flattr this!

Die phantastische Kunst des HR Giger

$
0
0

Stanislav Grof, der Pionier der Bewusstseinsforschung und LSD-Therapie, interpretiert in seinem einzigartigen Essay „HR GIGER and the Zeitgeist of the Twentieth Century – Betrachtungen aus der modernen Bewusstseinsforschung“ Gigers visionäre Welt erstmals aus der Sicht der transpersonalen Psychologie. Bisher wurden die Bilder HR Gigers in allen Variationen beschrieben, nie aber die gesellschaftliche Relevanz seiner Kunst, und ebenso hat kaum ein Kunstkritiker den Menschen Giger hinter den Bildern gewürdigt. Mit seiner Deutung der klaustrophobischen, albtraumhaften Aspekte in Gigers Kunst ermöglicht Grof ein neues, tieferes Verständnis des Gesamtwerks. Zudem vermittelt das Buch Einblicke in die intuitive Arbeitsweise Gigers und enthält nicht zuletzt auch einige prägende Anekdoten aus dem Leben des Künstlers.

HR Giger wurde 1940 in Chur, Hauptstadt des Kantons Graubünden, geboren. Nach Abschluss des Gymnasiums studierte er ab 1962 Architektur und Industriedesign an der Hochschule für Angewandte Kunst in Zürich. Während seines Studiums entstanden seine ersten Tuschefederzeichnungen „Atomkinder“, woraufhin er seine Werke in Untergrundzeitungen wie dem Magazin „Hotcha!“ (herausgegeben von Urban Gwerder) veröffentlichte. Zuerst arbeitete er als Designer an einem Büromöbelprogramm der Firma Knoll-International, wodurch er den Status eines angesehenen Innenarchitekten geniessen durfte, was wenig später die erste Ausstellung seiner Werke nach sich zog. In der Folge schuf er zahlreiche Skulpturen und Bilder wie zum Beispiel „Gebärmaschine“, „Astreunuchen“ oder „Koffer-Baby“. Als Szenen- und Kostümbildner prägte er mit seinem Stil bekannte Filme wie Alien (1979) oder Species (1995).

HR Giger in seinem „Schwarzen Zimmer“ (HR Giger in the Black Room), © 2014 by Nachtschatten Verlag, Solothurn
Abbildung 1 zeigt den Künstler HR Giger in seinem „Schwarzen Zimmer“ (HR Giger in the Black Room).

Ende der 70er Jahre prägte Giger das Erscheinungsbild der Aliens. Er erschuf die Figur für den Film „Alien – Das unheimliche Wesen aus einer fremden Welt“. Für seine Mitwirkung am Film Alien wurde ihm 1980 ein Oscar in der Kategorie Beste visuelle Effekte verliehen und sein Stil wurde einem breiteren Publikum bekannt.

Alien (Work no 372, Alien III, Side View, 1978, 140x100 cm, acrylic on paper), © 2014 by Nachtschatten Verlag, Solothurn
Abbildung 2 zeigt den Alien (Work no 372, Alien III, Side View, 1978, 140×100 cm, acrylic on paper).

Für Betrachter, die mit den jüngsten Entwicklungen der Bewusstseinsforschung nicht vertraut sind, mag die Art, wie Giger Bilder kombiniert, unlogisch und inkongruent erscheinen. Doch Gigers Verständnis der menschlichen Psyche übertrifft bei weitem dasjenige vieler Mainstream-Therapeuten. Er suchte nach der Quelle seiner eigenen Albträume, Visionen und beunruhigenden Phantasien und entdeckte, unabhängig von den Pionieren der modernen Bewusstseinsforschung und der empirischen Psychotherapie, die überragende Bedeutung des Geburtstraumas. Giger setzt in seinen Bildern die verschiedenen Aspekte des qualvollen Zustandes des Fötus um, wenn er sich durch den Geburtskanal kämpft.

Der Geburtsvorgang weist typisch mechanische Eigenschaften auf: Starke Gebärmutterkontraktionen zwischen 20 und 50 Kilogramm pressen den Fötus in Richtung der schmalen Beckenöffnung und ihrer harten Oberflächen, dazu kommen enorm starke Drehkräfte und die hydraulische Qualität der ganzen Erfahrung generell. Es ist darum gut verständlich, wenn Giger für seine Bilder Titel wie „Biomechanoid“ oder auch „Gebärmaschine“ gewählt hat.

Todgebärmaschine (Work No 342, Stillbirth Machine II, 1977, 200x140 cm, acrylic on paper on wood), © 2014 by Nachtschatten Verlag, Solothurn
Abbildung 3 zeigt die Todgebärmaschine (Work No 342, Stillbirth Machine II, 1977, 200×140 cm, acrylic on paper on wood).

Stanislav Grof weist in dem Buch darauf hin, dass für viele von uns die Anästhesie, die während der Geburt verabreicht wird, unsere erste Flucht weg von Angst und Schmerz ist, ja viele von uns werden in einem drogeninduzierten Zustand geboren. Es ist somit kein Zufall, dass die heutige Generation, die von epidemischen Drogenkonsum heimgesucht wird, in der Zeit geboren wurde, als die Geburtshelfer begannen, gebärenden Müttern routinemäßig anästhesierende Mittel zu verabreichen.

Auf die Frage, ob es besser ist, von Eltern unter Einfluss von Psychedelika wie LSD gezeugt respektive empfangen zu werden, kann hier keine Antwort gegeben werden, da diesbezüglich noch keine empirische Forschungsergebnisse vorliegen.

Begötterung (Work No 428, Erotomechanics XI, Deification, 1979, 70x100 cm, acrylic on paper), © 2014 by Nachtschatten Verlag, Solothurn
Abbildung 4 zeigt die Begötterung (Work No 428, Erotomechanics XI, Deification, 1979, 70×100 cm, acrylic on paper).

Oliver Stone, US-amerikanischer Regisseur, Drehbuchautor und Produzent, der dreimal mit dem Oscar ausgezeichnet wurde, sagte über Giger und dessen Bedeutung für die Kunst und menschliche Kultur: „Ich kenne niemanden, der die seelische Befindlichkeit der heutigen modernen Gesellschaft so treffend im Bild festhalten kann wie er. Wenn in einigen jahrzehnten vom zwanzigsten Jahrhundert die Rede sein wird, wird man an Giger denken.

Ausstellung HR Giger – Zeitgeist de 20. Jahrhunderts

Die Ausstellung „HR Giger – Zeitgeist de 20. Jahrhunderts“ in der Galerie Sansvoix in Leipzig ist noch bis Freitag, 13. Juni 2014, geöffnet. Die Ausstellung ist eine Koproduktion vom Nachtschatten Verlag und der Galerie Sansvoix, unterstützt vom ‘Auftritt Schweiz’ anlässlich der Leipziger Buchmesse sowie dem Wave Gotik Treffen. Markus Berger hat bei der Vernissage ein Video aufgenommen, in dem gute Einblicke in die Ausstellung gewährt werden. Zudem erklärt die Kunsthistorikerin Claudia Müller-Ebeling in dem Video die außergewöhnlichen Merkmale der Bilder von HR Giger und seinen psychonautischen Welten. Die Galerie ist jeweils von Mittwoch bis Sonntag von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Galerie Sansvoix, Brandenburgerstr. 2, Leipzig (Innenhof des A/O-Hotels an der Ostseite des Leipziger Hauptbahnhofs).

Das Buch HR GIGER and the Zeitgeist of the Twentieth Century

Das Buch – ein prächtiger Bildband mit 248 Seiten – von Stanislav Grof und mit einem Vorwort von Claudia Müller-Ebeling „HR GIGER and the Zeitgeist of the Twentieth Century – Betrachtungen aus der modernen Bewusstseinsforschung“ ist im Nachtschatten Verlag erschienen und koster 55,00 Euro. Format 24×24 cm, Hardcover, deutsch/englische Ausgabe, ISBN: 978-3-03788-300-6

Die Abbildungen in diesem Beitrag wurden freundlicherweise vom Nachtschatten Verlag zur verfügung gestellt. © 2014 by Nachtschatten Verlag, Solothurn.

flattr this!

Zuwachs im Darknet

$
0
0

Ein halbes Jahr nachdem der bekannteste Markplatz im Netz von amerikanischen Behörden geschlossen und die Festnahme des mutmaßlichen Betreibers Ross Ulbricht als Erfolg gefeiert wurde, ein halbes Jahr nach der Beschlagnahmung von fast. 30 000 Bitcoins (zur Zeit ca. 9 Mio Euro)  gibt es nun eine Studie der Digital Citizen Alliance über Drogen-Marktplätze im so genannten Darknet, das nur mit der Anonymisierungssoftware TOR zugänglich ist.
Die Digital Citizen Alliance ist eine Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht die Öffentlichkeit über die Gefahren im Internet aufzuklären und das Internet sicherer zu machen. Sie hat bereits vor der Festnahme Ulbrichts angefangen hat Online-Drogenmarktplätze zu untersuchen und so kann die Studie die Folgen der Aktion der Strafverfolgungsbehörden quantifizieren.
Nach der Schließung von Silk Road hat es zahlreiche Versuche gegeben neue Plattformen zu etablieren, die in die enstandende Lücke hineindrängten. Sheep Marketplace, Black Market Reloaded, Pandora Openmarket, Budster, Cannabis Road, Outlaw Market, die Liste der Klone ist mittlerweile lang und wenn auch einige Marktplätze sich als reiner Betrug entpuppt haben, wenn es auch immer wieder Berichte um gehackte Plattformen gibt, bei denen  Käufer dann Geld verlieren, wenn auch einige dieser Nachahmer sehr kurzlebig waren, die Zahlen der Studie belegen, dass die Nachfrage enorm gestiegen ist.
Während die Zahl der Angebote bei Silk Road 2.0  im Vergleich zu Silk Road 1.0 nur leicht angestiegen ist, nämlich von 13 000 auf 13 648, ist die Anzahl der Gesamtangebote von Drogen im Darknet im selben Raum um fast 75% gestiegen (von 18 714 auf 32 029). 75%, selbst wenn man davon ausgeht, dass hinter der Hälfte dieser Angebote Betrüger stehen, ist die Zahl immer noch ernorm.
Die Studie bestätigt, dass die Gesetzgebung es nicht schafft, dieser Art von Angeboten Herr zu werden. Vielmehr ist es so, dass die Schließung von Silk Road eine gute Werbung für diese Art des Drogenhandels war und keinerlei abschreckende Wirkung gehabt hat.
Die Digital Citizen Alliance empfiehlt besorgten Eltern nachzusehen, ob die Kinder TOR auf dem Rechner, Tablet oder Smartphone installiert haben, hellhörig zu werden, wenn der Nachwuchs Bitcoins möchte und jegliche Post des Nachwuchses zu kontrollieren, da die Drogen immer noch über den traditonellen Postweg zum Konsumenten finden.
Empfehlungen um auch den Kauf von Drogen seitens Erwachsener einzudämmen gibt es nicht.
Selbst wenn man einen Weg finden sollte, diese Marktplätze alle zu schließen: die ersten dezentralen Marktplätze, die ähnlich wie Tauschbörsen auf einem Peer-to-peer-prinzip basieren und nicht mehr beschlagnahmt oder geschlossen werden können, stehen schon in der Startlöchern.
Die Büchse der Pandora ist längst geöffnet und das Internet macht transparent in was für einem  Außmaß  die Gesetzgebung daran scheitert den Drogenmarkt unter Kontrolle zu bringen. Reine Prohibition führt lediglich zu einem Handel ohne jegliche Reglementierung.
Zudem bietet man den Marktplatzbetreibern, den Drogenhändler und -konsumenten  die Möglichkeit sich als letzte Verfechter eines freien Internets zu inszenieren, indem sie jeden Tag aufs Neue beweisen, dass Anonymität auch in Zeiten von total scheinender Überwachung immer noch möglich ist.

 

flattr this!

Viewing all 255 articles
Browse latest View live